Beurlaubung / Freistellung für den Besuch der Meisterschule

2 Antworten

Kann ja, muss nein. Und die Freistellung kann er mit einer Verpflichtung für Dich koppeln, z. B. 2 Jahre danach im Betrieb zu bleiben. Musst Du aber nicht drauf eingehen, wenn Du nicht willst. KAnnst ja stattdessen kündigen.

kein arbeitgeber muss dich von der arbeit bezahltermaßen freistellen für den meisterlehrgang :( so sieht es leider aus.

die beste verhandlungsbasis hättest du, wenn du den lehrgang FÜR deinen betrieb machen würdest. wäre der weg perspektivisch in der firma angelegt, dann wäre es günstig.

ansonsten könnte ich dir noch sagen, ist in unserer region der übliche weg über die abendschule. ist super anstrengend.

lg :)

hennesroemmel 
Beitragsersteller
 19.02.2012, 20:05

Vielen Dank schon mal für die Antworten...

Also Stand jetzt ist dieser hier:

  • Ich bezahle die Meisterschule (Vollzeit) selbst (Soll in erster Linie eine Sache für mich sein)
  • Mein Chef möchte mich beurlauben, so dass ich nach den 13 Monaten wieder "zurück" komme und dann als Meister arbeiten kann
  • Verpflichtung danach im Betrieb zu bleiben werde ich keine haben. Werde aber nach der Schule trotzdem "zurück" kommen. Sichere Arbeitsstelle usw.
  • Einzige Kopplung an die Beurlaubung ist wohl die, dass ich mich in den 13 Monaten "verfügbar" halten soll, falls mal etwas anfällt, was auf die Schnelle nur ich machen kann....

Jetzt stellen sich meinem Chef und mir nur weitere Fragen.....

Wer ist für offizielle Fragen zuständig?

  • Handwerkskammer (Dort wird die Schule absolviert)
  • Kreishandwerkerschaft
  • Innung
  • sonstige

Und was ist mit so Leistungen wie z.B. Krankenversicherungen. Ich bin z.Zt. bei der IKK. Was ist in der Zeit der Schule. Muss ich mich da komplett losgelöst vom Betrieb krankenversichern.

Danke schon mal für die Antwort (en)

lg :)