Bettsachen aus dem Fenster schütteln.
Darf man Bettsachen aus dem Fenster schütteln? Wir wohnen in einem Mietshaus im 1. Stock und über uns im 2. Stock werden die Bettlacken und Kissen vom Bett ausgeschüttelt. Die Milben von oben brauche ich nicht. Ist dieses Ausschütteln erlaubt? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
3 Antworten
Folgender Beitrag ist zwar auf ein Balkon bezogen, dürfte aber auch für das Ausschütten aus dem Fenster zutreffen:
Mietrecht: Die Nutzung des Balkons
Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung des Balkon nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesenliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren.
Ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich.
Das Teppichklopfen, Ausschütteln von Decken, Blumengießen und alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch durch Rauch, Staub, Geruch oder Geräusche (Lärm) der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
Man bezeichnet dies als den privatrechtlichen Immissionsschutz ( § 906 BGB). Gegen den jeweiligen Verursacher stehen sowohl dem Eigentümer/Vermieter als auch dem Mieter Abwehransprüche gegen den Verursacher zu (§§ 862, 907, 1004 BGB). Es empfiehlt sich, sich in Fällen einer Beeinträchtigung bei dem Verursacher schriftlich zu beschweren, wobei er gleichzeitig zur Unterlassung aufgefordert werden sollte. Bringt dies keine Abhilfe empfiehlt es sich dem Vermieter durch eine ensprechende Beschwerde Mitteilung zu machen und Ihn aufzufordern, gegen den Verursacher vorzugehen, um so Abhilfe zu schaffen. Der Vermieter hat durch das Mietrecht weitergehende rechtliche Möglichkeiten, denn nur kann die Wohnung des Verursachers bei entsprechenden Beschwerden der Mitmieter kündigen.
woher weißt du, daß da Milben drin sind? Ich würde vom zweiten Stock auch nicht vors Haus gehen, um meine Betten auszuschütteln! allerdings reicht es aus, wenn man die Kissen aufschüttelt, das kann ich im Zimmer machen.
In unserer Hausordnung steht, dass man das Bettzeug ausschütteln darf, aber nicht aus dem Fenster raushängen darf.
Ja, natürlich.
Das hat aber weniger mit Hygiene , als vielmehr mit dem störenden Anblick zu tun !