Bett im Ferienhaus kaputt- wer zahlt?!
Hallo, wir haben ein Bungalow gemietet für 1 Woche. Beim zu Bett gehen ist das Bett etwas eingekracht, wir sind weder gesprungen, noch haben wir gerüttelt oder so. Es ging einfach kaputt. Wir wissen nicht, ob es schon mal kaputt war, es ist nicht gerade stabil. Wer kommt für den Schaden auf? Eigentlich kann man erwarten, dass 2 Menschen normal im Bett schlafen können... Danke
5 Antworten
Hallo,
vorab: eine einfache, pauschale Antwort ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Das hängt zum einen mit der Rechtslage zusammen und zum anderen mit dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis - dazu gleich mehr.
Rein rechtlich ist zu sagen, dass Ihr nur dann für den Schaden aufkommen müsst, wenn ihr ihn SCHULDHAFT verursacht habt. Dies kann i.a.R. auf zwei Arten geschehen: vorsätzlich oder fahrlässig.
Von beidem kann aufgrund der Schilderung nicht ausgegangen werden, da bei normalem Gebrauch eines Bettes weder eine Absicht noch eine Fahrlässigkeit zur Beschädigung in Betracht kommen.
Ist die Beschädigung des Bettes also auf normalen Verschleiß zurückzuführen, müsst Ihr auch nicht zahlen.
Möchte der Vermieter dennoch Schadenersatzanspräche geltend machen, muss er nachweisen, dass Ihr etwas falsch gemacht habt.
Und jetzt kommt die Sache mit "Theorie und Praxis": In vielen Fällen wird man die eventuell notwendige Klärung vor Gericht scheuen (denn auf diese würde es hinauslaufen, wenn man sich nicht einigt), wenn der Schaden nicht allzu hoch ist.
Zum einen ist es für den Vermieter schwer, Euch konkret nachzuweisen, dass Ihr das Bett als Trampolin missbraucht habt. Andererseits gibt es den Anscheinsbeweis. Sollte also das Bett relativ neu sein und man keine Vorschäden feststellen können, könnte (!) ein Richter annehmen, dass es dann auch nicht "einfach so" krachen kann und somit sehr wohl ein nicht ordnungsgemäßer Gebrauch vorliegt.
Wegen dieser Unwägbarkeiten könnte (!) wiederum ein Schadensachbearbeiter Eurer Haftpflichtversicherung hingehen und - um Prozeßkosten zu vermeiden - den Schaden auf dem Wege der gütlichen Einigung begleichen...
Viele Grüße
Loroth
Hey :D
Je nachdem :D
Entweder die Versicherung, Du oder der Eigentümer. Kommt darauf an, wie es im Mietvertrag geregelt ist :).
LG, Lilly
Am besten sofort dem Eigentümer benachrichtigen und sagen was passiert ist wenn ihr glück habt hat er Verständnis und er zahlt dafür.
Normalerweise müsste das die Haftpflichtversicherung zahlen
Die versicherung