Betrunkenen Kumpel Fuß gebrochen - inwieweit bin ich verklagbar?

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Strafrechtlich wirst du dafür nicht zu belangen sein, auch wenn manche Leute hier sich als Anwälte der Betrunkenen aufführen wollen. Man muss hier nämlich betrachtet, dass es bei dem Opfer um einen Freund von dir und nich einen Fremden handelt. Das war sicher nicht die erste Rauferei die ihr beiden hattet und wenn dein Freund das bestätigt, dann kann man hier davon ausgehen, dass die Körperverletzung hier ein Unfall war und dass die Rauferei ein gegenseitigem Einverständis zugrunde liegt.

Zivilrechtlich und ist das eine andere Geschichte, denn du bist trotzdem der Schuldige an dem Unfall, egal ob es jetzt strafrechtlich relevant ist oder nicht. Deine Haftpflichtversicherung wird hier im Zweifel für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

CaraRagazza78  29.06.2013, 16:12

Aber sonst gehts dir gut????? Es spielt keine Rolle ob es sich um einen Freund oder Fremden handelt!!! Wenn ich einen guten Freund von mir umbringen würde würde ich genauso wegen Mordes verurteilt oder meinst du ich hätte strafrechtlich nichts zu befürchten nur weil es ein Freund war??? Deine Antwort ist absolut schwachsinnig denn das Gesetz macht bei einer fahrlässigen Verletzung keinen Unterschied zwischen Freund und Fremden!! Das ist Quatsch!!! Es ist und bleibt ne FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG egal Freund oder Fremder!!!

Wenn ich einen BETRUNKENEN Freund schubse handel ich FAHRLÄSSIG! Er wusste schließlich ganz genau das sein Freund BETRUNKEN war und dadurch eh kaum noch gerade aus laufen konnte!! Das ist das warum es FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG ist!!

Bitte verbreite hier nicht mehr so einen Quatsch! DANKE!

HansiDieWurst  29.06.2013, 17:26
@CaraRagazza78

Doch das macht einen extremen Unterschied wer das Opfer ist.

Du vergleichst hier Äpfel und Birnen, ein Mord ist im Gegensatz zu einer Körperverletzung nicht einwilligungsfähig da sittenwiedrig.

Wenn ich mich mit nem Freund zum pöhlern treffe und ich ihm dabei das Bein breche ist es auch keine Körperverletzung und genau so verhält es sich mit der Rauferei unter Freunden. Zu betrachten ist hier lediglich ob es sich bei dem Entfernen von der Rauferei das Opfer seine Einwilligung entzogen hat und der Täter hier exessiv gehandelt hat. Da das Opfer der Meinung ist, dass seine "Mutter überreagiert" gehe ich davon aus, dass dies hier nicht der Fall ist.

Opfer und Täter sind der Schilderung nach minderjährig (weil sonst hat seine Mutter hier echt nichts zu entscheiden, da eine Körperverletzung nur nach Strafantrag gem. §158 StPO und §77 StGB verfolgt wird und das Opfer nicht an einer Strafverfolgung interessiert zu sein scheint) und alkoholisiert gewesen, deshalb ist auch eine Fahrlässigkeit (im Sinne der Kenntniss über die alkoholisierung des Opfers) schwierig, da man nicht davon ausgehen darf, dass minderjährige sich vollständig über die Folgen des Alkoholrauches bewusst sind. Das ist schließlich der Grund, warum minderjährigen nur ein beschränkter Zugriff auf Alkohol haben dürfen.

Bitte ein bisschen weniger Emotionen und mehr Sachlichkeit.

Warte erstmal ab, ob das eine erste Erregung ihrerseits war oder sie es auch ernst meint.

Strafrechtlich wirst du eher nichts zu befürchten haben, eine Klage ohne strafrechtlichen Hintergrund ist schwer zu gewinnen.

Wenn, dann käme strafrechtlich hier nur ein fahrlässige Körperverletzung in Frage, wenn überhaupt. Das wird dann aber die Staatsanwaltschaft prüfen, eine Verhandlung ist also durchaus möglich.

Wenn sie einen Strafantrag stellt, das kann sie als Erziehungsberechtigte, ich gehe mal davon aus, er ist unter 18, dann solltest du dir aber einen Anwalt nehmen.

Was meint denn dein Kumpel dazu?

Ach, keine Rechtsberatung, nur meine Meinung!

CaraRagazza78  28.06.2013, 20:12
Strafrechtlich wirst du eher nichts zu befürchten haben, eine Klage ohne strafrechtlichen Hintergrund ist schwer zu gewinnen.

Aber sonst gehts dir gut??? Kein strafrechtlicher Grund??? Haaaaaaalloooo!!! Er hat seinen BETRUNKENEN Freund geschubst so das dieser sich den Fuss gebrochen hat! Das war schlichtweg Körperverletzung! Und das der Freund betrunken war macht die Sache schlimmer weil er hätte wissen müssen das der Freund sich in dem Zustand eh schlecht auf den Beinen halten konnte!

Holger4712  28.06.2013, 20:16
@CaraRagazza78

Du musst das nicht gut heißen, was ich schreiben.

Es sind hier viel zu wenig Einzelheiten bekannt. Es geht, wenn überhaupt, um eine fahrlässige Körperverletzung, dabei ist ein Besoffener umgeknickt und hat sich dummerweise die Haxxe gebrochen.

Dafür gibt es keinen Kerker, dafür will ihn aber die Mutti verklagen, obwohl er als Schüler sicher keine X tausende abdrücken kann.

Darum geht es. Ich habe als NichtJurist meine Einschätzung abgegeben, die muss dir nicht gefallen.^^

BTW: Multiple Fragezeichen machen eine Frage nicht fragender, sondern allenfalls lächerlicher.

"'Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind.'" (Terry Pratchett in "Eric")

CaraRagazza78  28.06.2013, 20:21
@Holger4712
Es sind hier viel zu wenig Einzelheiten bekannt.

Diese Einzelheiten reichen! Der Fragesteller hat seinen betrunkenen Freund geschubst so das dieser sich das Sprunggelenk gebrochen hat! Wenn jemand betrunken ist weiss man das dieser dadurch sich eh schlecht auf den Beinen halten kann und wenn man denjenigen dann schubst handelt man fahrlässig und auch diese Fahrlässigkeit wird bestraft! Und zudem war der Boden im Park uneben was das laufen eines Betrunkenen noch mehr erschwert! Und ihn dann noch zu schubsen ist echt kein Spass sondern gemein! Wenn er ein Schüler / Teenie ist wird es eh auf Sozialstunden hinauslaufen! Aber anzeigen kann die Freundes ihn durchaus!

xRandomGuy 
Beitragsersteller
 28.06.2013, 20:11

Mein Freund meint, dass seine Mutter überreagiert.

Holger4712  28.06.2013, 20:13
@xRandomGuy

Er ist der wichtigste Zeuge.

Du hast eine Körperverletzung begangen und warst zum Zeitpunkt voll schuldfähig! Eben WEIL dein Freund betrunken war!! Das macht die Sache schlimmer weil er nicht mehr richtig im Stande wahr sich zu wehren!!

In welcher Lage dein Freund war, ist vollkommen egal, du hast ihn verletzt und warst voll zurechnungsfähig. Nur, weil dein Freund betrunken ist, legitimiert das nicht eine Körperverletzung. Wegen dieser wirst du auch angeklagt und hast leider nichts in der Hand!

Holger4712  28.06.2013, 20:19

Vor Gericht ist gar nichts egal, wenn es um die Beurteilung eines Falles geht.

SpitfireFan  28.06.2013, 20:26
@Holger4712

Wenn man wegen Körperverletzung angeklagt wird, ist es irrelevant, in welcher Verfassung das Opfer war, wenn du selbst betrunken wärst, wäre das eine andere Geschichte, aber dein Opfer ist doch nicht schuldig, weil es betrunken war!

xRandomGuy 
Beitragsersteller
 28.06.2013, 20:09

Ich denke, dass er sich in einer besseren körperlichen Verfassung hätte fangen können. Immerhin wiegt er 90kg und ich gerade mal 60kg. Außerdem ist der Boden im Park sehr uneben. Aber spielt das überhaupt eine Rolle?