Nur einen Kopfhörer im ihr auf Fahrrad?

5 Antworten

§ 23 Abs. 1 wurde schon erwähnt. Der lässt aber reichlich Interpretationsspielraum. Es ist nicht generell verboten, mit Kopfhörern zu fahren, wie oft behauptet wird. Die Musik darf nicht zu laut sein. Es dürfte schwer sein, eine Beeinträchtigung nachzuweisen, sofern Du die Anweisungen des Polizisten verstehst. In-Ear-Hörer dürften jedoch problematisch sein, weil sie nach außen hin gut abschließen und Geräusche stark dämpfen.

Ein älteres Urteil: Radfahrer dürfen keinen Walkman mit Kopfhörer benutzen, falls die Lautstärke zu einer Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Az. Ss 12/87 Z).

Angesichts der Tatsache, dass Autofahrer ihre Musik aufdrehen können, ohne dass irgendjemand etwas sagt und angesichts der Tatsache, dass Autokarosserien heutzutage sehr gut schallisoliert sind und deshalb schon Martinshorn erheblich gedämpft wird, erscheint die Vorschrift auch sehr unsinnig. Aber das ist ein anderes Thema ...

Somgelom 
Beitragsersteller
 22.06.2014, 12:58

Ah okay, danke :)

Es ist nicht verboten, solange man "Verkehrsgeräusche" noch wahrnimmt. Also eher Auslegungssache, bei der man als Kopfhörerträger im Ernstfall warscheinlich den Kürzeren zieht. Denn wie leise muß die Musik sein, dass man evtl. eine andere Fahrradklingel noch hört, wenn sie aufgrund von autolärm schon ohne Musik kaum wahrnehmbar ist?

Somgelom 
Beitragsersteller
 21.06.2014, 16:02

Okay danke :)

Nach § 23 Abs. 1 StVO ist ein Fahrzeugführer, so auch ein Fahrradfahrer, u.a. dafür verantwortlich, dass weder seine Sicht, noch das Gehör durch Geräte beeinträchtigt werden..

Skeletor  26.06.2014, 21:38

Und lustigerweise werden Kfz-Führer für so etwas nie abgestraft.

Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Somgelom 
Beitragsersteller
 21.06.2014, 16:08

Oh danke, :)

Auch zwei Kopfhörer sind Ok!

Stell sie lediglich nicht zu laut ein. Maximal so, das du immer noch deine Umgebung mitbekommst.

Eine Studie zu dem Thema hat ergeben, das Radfahrende, die mäßig laute Musik hören immer noch mehr mitbekommen, als Autofahrer im geschlossenen Auto (ohne Musik!).

Viel Spaß beim radeln!

Skeletor  26.06.2014, 21:37

Das tut mir leid. Nicht jeder Polizist kennt alle Gesetze im Detail.

Möglicherweise hast du den "Fehler" gemacht, die Kopfhörer aus dem Ohr zu nehmen, als du mit ihm geredet hast.

Hättest du sie einfach in den Ohren behalten, ohne vorher demonstrativ die Lautstärke herunter zu drehen, oder auszuschalten, wäre das der ultimative Beweis gewesen, dass du deine Umgebung wunderbar wahrnehmen und sogar noch ein Gespräch führen kannst.

Aber mal so als Alternative: Es gibt auch Bluetooth Lautsprecher, die du gerne Lenker machen kannst.

Vando  21.06.2014, 17:09

Funktioniert nicht. Ich bin schonmal aufm Fahrrad angehalten worden, wegen 2 Kopfhörern drinn. Natürlich hab ich mich damit rausreden wollen, das ich leise höre.

Auf leise Stellen bringt aber nichts. Die Polizei geht einfach davon aus, das man auf volle Dröhnung stellt. Da weder du noch sie es beweisen können, unterstellen sie es einfach.

Mal ehrlich.... es ist wichtig, den Verkehr auf der Straße zu hören. Ob sich ein Auto nähert, ob eine Bahn kommt... Hupen...

Das Logische Denkvermögen müsste einem Jeden eigentlich sagen, das es das Beste ist, keine Musik zu hören- auch nicht mit einem Kopfhörer.

Somgelom 
Beitragsersteller
 21.06.2014, 16:02

Ja klar, das Beste ist es es ganz darauf zu verzichten, wollte nur wissen ob es erlaubt ist