Was passiert bei einem Schaden im Hotelzimmer, oder in der Ferienwohnung?
Was passiert bei einem Schaden im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung?
8 Antworten
Leute mit guten Haftpfichtversicherung haben den Einschluss "Miethaftpflicht auch auf Reisen" mitversichert.
Wer dies nicht hat, hat angerichteten Schaden gefälligst selbst zu zahlen.
Einwandfreie Antwort!
Wer anständig ist, meldet den Schaden dem jeweiligen Vermieter und kommt für den Schaden auf. Man kann ihn dann aber auch seiner Privathaftpflicht melden (sofern vorhanden) und die werden den Vorgang prüfen, ob ein Verschulden vorliegt. Wenn ja, dann wird bezahlt, wenn NEIN, dann erfolgt die Ablehnung und Du bist nicht für den Schaden haftbar zu machen, brauchst also auch privat nicht zu bezahlen.
Der Gast ist eigentlich zum Ersatz von Schäden verpflichtet.
da es da auch bei unserer (privaten) Fewo-Vermietung immer wieder häufiger Probleme gab, haben wir die genauen Pflichten des Mieters diesbezüglich (im Vorfeld an die Gäste ausgehändigt) schriftlich im Mietvertrag fixiert.
Wer das vorher nicht mit seiner Unterschrift akzeptiert hat, bekam auch keinen Fewoschlüssel.
Wer eine Ferienwohnung anmietet, hinterlegt immer einen gewissen Betrag als Kaution.
Bei Beschädigungen wird dieser Betrag einbehalten. Deckt der Betrag den Schaden nicht, wird man "aufstocken" müssen.
Bei Hotelzimmern ist ein Schaden oft vom Hotel aus versichert. Wobei jedoch mutwillige Beschädigungen auch gezahlt werden müssen.
Der Mieter haftet für den Schaden, entweder als Verursacher oder Aufsichtsperson eines Minderjährigen.
Bei einer Fewo wird die Kaution einbehalten, bei Hotelzimmer die Kreditkarte belastet.
Sofern er eine Haftpflichtversicherung hat, kann er sie mit der Regulierung beauftragen.
G imager761