betrunken alles kaputt gemacht

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Nein, die dürfen ihm nicht einfach irgendwas abnehmen. Das wäre meine ich Selbstjustiz. Sie müssen sich an die Polizei wenden. Entweder das, oder der Neffe zahlt es von sich aus. Wenn er das nicht tut können sie jeder Zeit zur Polizei gehen. :)

Von meinem Freund der Neffe hat bei seiner EX-Freundin den TV,PC und Möbel kaputt gemacht

Strafrechtlich wäre das eine Sachbeschädigung nach StGB §303 (1):

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zivilrechtlich hat die Geschädigte natürlich Anspruch auf Wiedergutmachung, d.h. zumindest auf den Zeitwert der beschädigten Gegenstände.

Falls das also keine Uralt-Geräte waren, dürfte die Forderung von 500€ eher moderat sein.

Er war zu dem Zeitpunkt Betrunken und wusste am nächsten Tag auch nichts mehr davon.

Das ändert an der Strafbarkeit der Sache nichts. Nach StGB §323a (1):

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Übrigens: Wer im betrunkenen Zustand dermaßen ausrastet, hat mMn ein erhebliches Aggressionsproblem und ist dringend therapiebedürftig.

Dürfen die das überhaupt machen

Jein. Prinzipiell darf ein Gläubiger (also die Ex) ein Pfand bis zur Begleichung der Schuld verlangen. Aber: Ein Pass darf nicht als Pfand verlangt werden, da er nicht Eigentum des Besitzers ist..

jeder weis das man den pass bei sich tragen muss

Für Deutsche gilt nur eine Ausweispflicht (d.h. man muß einen Ausweis besitzen), aber keine Mitführpflicht (man maß ihn also nicht ständig dabei haben).

Bei Ausländern ist dies u.U. anders geregelt, hier kommt es z.B. auf den Aufenthaltsstatus an.

Leider ist das BGB nicht so mein Steckenpferd, da es teilweise viel zu weitläufig ist. Ob es da irgendetwas mit Pfand und ähnlichem gibt, die das Verhalten der Großeltern legitimieren, ist durchaus möglich.

Zum Pass: Es klingt so, als sei der Freund kein Deutscher. Da gibt es auch wieder einige Bestimmungen für diverse Nationalitäten bzw. Aufenthaltsbestimmungen, wann bzw. ob man eine Pass mit sich zu führen hat. Was richtig ist, dass man als Deutscher in Deutschland seinen Pass/Ausweis nicht mitzuführen braucht, man muss nur einen von beiden besitzen.

Wie andere schon schrieben: Der "Freund" soll den Schaden, den er besoffen verursacht hat, gefälligst bezahlen, dann bekommt er den Pass wieder. In Zukunft sollte er halt auch nichts mehr trinken, wenn er nichts verträgt bzw. dann zum A.rsch wird.

Vermutlich nicht,aber was wäre die Alternative??

Ein teures Gerichtsverfahren,dessen Kosten er auch noch tragen muss.

Er sollte mit einem Blumenstrauß und einer ehrlichen Entschuldigung dort auftauchen(nach Anmeldung) und die Schadensregulierung besprechen.

Einfach 500 Euro zu verlangen ist windig. Ich würde Schäden aufschreiben lassen und dann weiter überlegen.Vielleicht ist das ja noch günstig.

Nein, das dürfen sie nicht. Die Eigentümerin der Möbel kann eine Rechnung schicken und einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen. Aber sie darf sich nicht einfach bereichern, nichts wegnehmen und schon gar nicht den Paß

Wie alt sind denn die Beteiligten? Sind sie volljährig? Was geht's die Großeltern überhaupt an?