Kurantrag angestellte Lehrerin?
Mein Kurantrag ist von der Rentenversicherungsanstalt positiv beschieden worden, aber der Termin liegt nicht in den Ferien. Mein SL verwehrt mir die Kur mit dem Hinweis darauf, dass Lehrer grundsätzlich Kuren in den Ferien durchführen müssen. Gilt dies auch für angestellte Lehrer?
1 Antwort
Nur meine Vermutung: Warum soll für verbeamtete Lehrer eine andere Regelung gelten, als für angestellte Lehrer. Ich meine von einer Freundin zu wissen, dass sie hier höchstens 14 Tage außerhalb der Ferien liegen darf. Nach § 44 TV-L gelten für Lehrer Arbeitszeit analog der Beamten
1Die §§ 6 bis 10 finden keine Anwendung. 2Es gelten die Bestimmungen für die ent- sprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung. 3Sind entsprechende Be- amte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln.
Hier solltest du nach dem Beamtengesetz deines Landes suchen und gleichzeitig versuchen für die Kur den Termin zu verschieben.