Betrieb will Aufhebungsvertrag

7 Antworten

die Frage ist doch, ob du das Ausbildungsziel mit deinen Fehlzeiten noch erreichen kannst und wie es mit deiner Gesundheitsprognose aussieht. Vorteil des Aufhebungsvertrages ist, dass du jederzeit wieder eine neue Ausbildung in diesem Beruf anfangen kannst. Wenn er dich auf Grund der vielen Fehlzeiten kündigt, ist das anders. Warum kümmerst du dich nicht erst zu 100% um deine Genesung und startest dann noch einmal komplett von vorne ohne Belastung durch? Ich denke nicht, dass im jetzigen Betrieb die Aussichten noch gut sind. Ich denke die Kollegen haben auch schon ihre Probleme mit deiner schlechten Leistung (hast du selber geschrieben) und deinen Fehlzeiten.....

MelinaViktoria 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 18:44

Die Prognose ist, dass es sehr viel besser wird. Bekomme auch bald Medikamente. Und nein ich werde definitiv die Ausbildung nicht abbrechen. Will ich nicht und werd ich nicht. Und kündigen können sie mir nunmal nicht deswegen wollen sie mich ja zu sowas überreden. Und meine dchulnoten waren immer gut und die lehrer hsben gesagt ich kann die prüfu g nachholen. Gibt also dahingehend keine probleme. Und wenn sie mich danach mobben sollten kann ich immer noch den betrieb wechseln während der ausbildung.

Du solltest erst einmal das Gespräch mit der IHK abwarten; bei längerer Krankeit kann auf Deinen Antrag hin, die Ausbildung verlängert werden (§ 8 Abs. 2 BBiG) wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich.

Beim Ausbildungsbetrieb bestehen wegen befürchteter Krankheitszeiten daher wohl Bedenken, daß die Ausbildung nicht in ausreichendem Maße absolviert werden kann.

Bei erheblichen Krankheitszeiten, gerade am Anfang, wäre es vielleicht ratsam, daß Ausbildungsverhältnis abzubrechen und evtl. zum nächsten Ausbildungsbeginn neu zu starten (da sie mit Dir im Grunde ja zufrieden sind).

Daher könnte man einen Aufhebungsvertrag schließen mit gleichzeitigem Abschluß eines neuen Ausbildungsvertrages ab dem 01.08.2015, wenn absehbar ist, daß die Krankheit bis dahin überwunden sein wird.

Ansonsten brauchst Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben (solltest Du minderjährig sein muß der Aufhebungsvertrag zusätzlich von beiden gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden).

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich, die aber hier noch nicht vorliegen.

ein Azubi gesteht man zu  in der   Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) , die zu tollerieren sind und das Ausbildungsziel nicht gefährden.. 

Dein Chef bietet Dir eine Auflösung  und hat sich schon mit der IHK in Verbindung gesetzt, 

ich denke das ist für die die sauberste Lösung, denn er könnte Dich wohl auch entlassen, weil auf Grund Deiner Fehlzeiten und das Nichtbestehen einer Sicherheit( Du hast ja nicht nur einen  Gipsverband der abgenommen werden muß) , Du bist nach der Kur so fit um das Ausbildungsziel ohne weitere Fehlzeiten zu schaffen vorliegt, Du könntest ja sogar schon eine Kurverlängerung bekommen.. danach noch ein paar Tage um Dich wieder einzuleben ,,, 

MelinaViktoria 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 18:48

Gerade weil sie mir nicht kündigen können wollen sie mich dazu bringen. Und außerdem muss der Betrieb wenn die Prüfung nicht bestanden hat oder man angst hat nicht zu bestehen (kann man sogar vorher beantragen) das Ausbildungsverhältnis um ein galbes Jahr verlängern.

himako333  18.03.2015, 19:25
@MelinaViktoria

Nein nicht unbedingt Du hast später bessere Karten wenn ihr einvernehmlich den Ausbildungsvertrag löst, als wenn er Dir über kurz oder etwas länger kündigt..

**** eine Verlängerung bekommt man nicht wegen den Fehlzeiten,** sondern nur weil man durch die Abschluß-Prüfung gerasselt ist ... die Mehrkosten.. Prüfungsanmeldung mußt der Azubi tagen..**

Bist du noch in der Probezeit? In der Probezeit kannst du gekündigt werden ohne Grund aber bei Krankheit sieht es anders aus. Ich würde das nicht unterschreiben und mich an die Agentur für Arbeit wenden, die helfen einem auch und lass dich auch nicht von dem Typen der ihk unter Druck setzen, jetzt momentan kostet du den Betrieb halt Geld und hat keine Arbeitskraft aber bekommst ab der 6 Woche Krankengeld.

DiddlGirl30  18.03.2015, 17:59

Ja die Arge unterstützt einen, vor allem wenn es um die Ausbildung geht. Ruf morgen direkt dort an und schildere denen deine Situation und das du Unterstützung brauchst. Und deiner Chefin sagst du, das du vorerst nichts unterschreiben wirst.

MelinaViktoria 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 17:45

Nee ich bin seit November aus der Probezeit raus. Oh wusste nicht dass die agentur für arbeit einem da hilft

gibt es ein Betriebsrat ?

MelinaViktoria 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 17:40

Sie können mich nicht kündigen. Deshalb wollen sie den Aufhebungsvertrag. Und nein gibt keinen Betriebsrat. Sind ne kleine Werbeagentur 

Flachsenker  18.03.2015, 17:43
@MelinaViktoria

glaub mir, sie würden schon ein Grund finden :D z.B. dumme sinnlose Abmahnungen verteilen und weg bist du ;)

aber ich würde das auch nicht unterschreiben :) Wenn du kannst, kannst dich ja mal mit einem Anwalt austauschen ;)

MelinaViktoria 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 17:46
@Flachsenker

Ja na klar. Aber das kriegen sie vorm Arbeitsgericht nicht durch