Ausbildung verkürzen ohne Zustimmung des Betriebes?

5 Antworten

Nein, das geht, in deinem Fall leider, nicht. Du musst in deiner Ausbildung alles mit deinem Betrieb abstimmen. Außerdem ist es so, dass du, bei Abschluss deinen Ausbildungsvertrages, zugestimmt und unterschrieben hast, dass du für 3 Jahre deine Ausbildung machst in diesem Betrieb. Damit ist das vertraglich festgelegt - d.h. wiederum, dass du diesen Vertrag nur abändern kannst, wenn der Vertragspartner dem zustimmt. Der Partner stimmt dem nicht zu, hast du eigentlich keine Chance.

Außerdem würde ich dir dringend abraten davon, dass du das hinter dem Rücken deiner Ausbilderin machst, denn das würde sich meiner Meinung nach nicht positiv auswirken, auf dein komplettes Arbeitsverhältnis. Ich würde noch einmal das Gespräch suchen && darum bitten, dass du diese Möglichkeit wahrnimmst.

Und außerdem - ob fertig für die Prüfung oder nicht, habe ich mich damals entschlossen, die drei Jahre fertig zu machen und es hat mir nicht geschadet, eher im Gegenteil.

naeschen 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 10:12

Ich habe nie gesagt, dass ich das hinter ihrem Rücken mache oder das es schadet die 3 Jahre zu Ende zu machen. Ich hatte schon mehrere Gespräche mit ihr! Mir geht es ja darum, dass sie mir eine super Jobchance verbaut! Wenn sie so Wert auf Erfahrung legt, dann sollte sie auch mindestens so viel Wert auf die weitere berufliche Zukunft legen!

Teddybearli  19.06.2012, 10:47
@naeschen

Es war in diesem Fall ja auch nur ein Rat, dass du es nicht machen solltest. Mehr auch nicht.

Gut - das ist natürlich eine andere Geschichte, dass sie dir mögliche Chancen verbaut, aber das ist letztendlich nicht deine Frage. Deine Frage war ja, ob man es ohne Zustimmung machen kann, was ja bekanntlich nicht geht. Deshalb hatte ich dir nur die Folgen aufgezählt.

Möglicherweise weiß sie aber auch von der Chance, wenn du sagst, dass es innerbetrieblich ist und sie will dich dadurch einfach nur in ihrer Abteilung halten - wäre mies, aber möglich.

Hallo naeschen,

das geht unter den Umständen nicht. Die Rechtsgrundlage bietet der § 7 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Dort heißt es wörtlich:

§ 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit

(1) Die Landesregierungen können nach Anhörung des Landesausschusses für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass der Besuch eines Bildungsganges berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet wird. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung auf oberste Landesbehörden weiter übertragen werden.

(2) Die Anrechnung nach Absatz 1 bedarf des gemeinsamen Antrags der Auszubildenden und Ausbildenden. Der Antrag ist an die zuständige Stelle zu richten. Er kann sich auf Teile des höchstzulässigen Anrechnungszeitraums beschränken.

Näheres dazu erfährst du z.B. von der IHK Hamburg:

http://www.hk24.de/aus_und_weiterbildung/ausbildungsberatung/tipps_zur_ausbildung/ausbilduungsvertrag_thema/353846/kuerzungvorbeginn.html;jsessionid=7CDB11284117E9880AA8A453776C6C59.repl1

Ausschlaggebend ist dabei, dass ein gemeinsamer Antrag gestellt werden muss.

Wenn der/die AusbilderiIn sich weigert, kann also kein Antrag auf Ausbildungsverkürzung eingereicht und somit auch nicht genehmigt werden.

Alles Gute

EF2

eurofuchs2  19.06.2012, 18:12

Mit der Antwort habe ich einmal die rechtliche Seite abgeklopft, die dir keine Chance bietet. Du kannst aber noch einmal versuchen auf anderem Weg dein Ziel zu erreichen.

Wie du geschrieben hast, waren bislang alle Gespräche mit deiner Ausbilderin erfolglos. Wie sieht es denn mit dem Abteilungsleiter der Abteilung aus, in der du gerne arbeiten würdest. Du schreibst, dass der Job genau das richtige für dich wäre. Wenn der Chef der Abteilung das genau so sieht, spreche ihn doch einmal darauf an. Vielleicht kann er sich für dich einsetzen und etwas bewirken.

Daumendrück

EF2

Gerdnrw  20.06.2012, 14:03
@eurofuchs2

TOP-Antwort, lieber EF! - DH!

Lg,

Gerd

Ohne die Zustimmung des Betriebs kannst du deine Ausbildung nicht verkürzen! Da musst du dann durch. Ist ja aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch logisch oder? Wenns deine Betrieb wäre, dann würdest du einen Azubi, der ja eigentlich schon alles kann auch lieber für 600 statt 3000 Euro behalten

naeschen 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 09:45

Ums Geld geht es dabei sicher nicht! Ich arbeite in einem staatlichen Betrieb, da geht es nicht um Umsatz!

bennidrehdich  19.06.2012, 10:24
@naeschen

okay, aber selbst wenn es nicht ums Geld geht.... Wenn der Chef sagt "Nein", dann musst du halt länger ran!

nein, ist nicht möglich.

vielleicht gibt es irgendwelche ausnahmeregelungen, wenn du ganz sicher nachweisen kannst dass deine ausbilderin im unrecht ist. aber das kannst du nicht, also hats sich erledigt :)

Ich glaube das geht nicht. Aber du kannst ja nochmal normal mit ihr reden!