Betreten von Schulhöfen erlaubt?
Ist es verboten die schaukeln und andere Spielgeräte wie auch den Schulhof einer Grundschule außerhalb der Schulzeit zu nutzen? Das Tor der Grundschule steht immer offen und ich bin eine ehemalige Schülerin wäre es verboten?
7 Antworten
Das hängt in der Regel von der Stadt ab. Bei Grundschulen ist fast immer die Stadt der Träger und damit Eigentümer des Gebäudes und des Geländes. Städte müssen Spielplätze einrichten. da die Gemeinden oft pleite sind, ernennen sie die Schulhöfe zu Spielplätzen.
Meist stehen dann Schilder über die Nutzung an (in der Kernzeit des Unterrichts sind sie für die Schule reserviert).
Wenn das Gelände offen ist und keine Schilder zur Nutzung stehen, kann man davon ausgehen, dass der Schulhof auch Spielplatz ist.
Um Sicherheit zu bekommen, sollte man beim Schulverwaltungsamt oder beim Jugendamt der Gemeinde kurz nachfragen.
Es ist immer abhängig von der Schule. Manche Schulen erlauben es und manche nicht.
Es muss eigentlich öffentlicher Spielplatz dran stehen, oder zumindest nicht dass es privatgelände ist.
Verboten im Sinne von strafbar dürfte es wohl nicht sein. Wenn jemand kommt, der das Hausrecht ausübt und zum Verlassen des Schulgeländes auffordert, müsste man dem aber nachkommen. Ansonsten würde man sich wegen Hausfriedensbruch strafbar machen.
da das tor offen steht und es ja nur auf den spielplatz bezogen ist ja
die sind ja oft besser als manch andere.
zudem ist ja eine öffentlich einrichtung
sonst dürfte ja auch niemand die sportplätze zum fussball spielen oder ähnliches nutzen