Bestimmungen zum bekleben der Heckscheibe in Deutschland?
...frage steht eigetnlich schon oben....gibts da irgendwelche grenzen beim pkw ? kann ich mir z.b. sowas auf meine heckscheibe machen ?
es gibt ja auch kleine transporter bei denen es keine heckscheibe gibt..
6 Antworten
Geht aus einem ganz einfachen Grunde nicht: Deine Heckscheibe ist ein bauartgenhmigungspflichtiges Bauteil nach §22a StVZO und wenn Du die beklebst, muß sie so beklebt sein, daß man die Scheibe im Falle eines Unfalls zerstören kann um die Heschscheibe als Rettungszugang nutzen zu können. Eine bauartgenehmigte Folie hat diese Eigenschaft, daß man die Scheibe trotzdem zerschlagen kann, das ist auch bei Bussen so, wenn da eine Werbefolie drauf ist, die haben dann alle eine Bauartgenehmigung. Oder Du machst eine Werbung mit einzelnen Buchstandendrauf , das geht auch.
Wenn die Sicht nach hinten eingeschränkt ist benötigst Du einen zweiten Aussenspiegel (wurde aber schon erwähnt) Die Folie, die DU da in Betracht ziehst, hat aller Wahrscheinlichkeit nach keine Bauartgenehmigung. Wenn Dein Auto ein Lkw ist und Du damit das Heck beklebst, ist das etwas anderes. (2. Spiegelregelung bleibt)
Naja, du brauchst halt zwei Außenspiegel (links und rechts).
Sicher gibts bei den Inhalten auch Grenzen, die bei Überschreitung Ärger machen - Pornographisches, Gewaltverherrlichendes, Beleidigendes oder alles andere was gegen die guten Sitten verstößt bzw. geeignet ist, die anderen Verkehrsteilnehmer abzulenken.
Die Grenzen sind da denke ich fliessend, würde aber annehmen, dass das meiste was normal verkauft wird auch noch im Rahmen ist
Wenn Du eine Tönungsfolie auf die Scheibe machen willst reicht nicht ein vorhandener 2. Aussenspiegel. Die einfachste Möglichkeit ist, wenn die Folie ne Prüfnummer trägt was bei dieser Folie warscheinlich nicht der Fall ist. Ohne Prüfnummer stellt dies eine Bauartveränderung des Fahrzeugs dar, kann sogar von TÜV&Co abgenommen werden (ist dann nicht mehr gewöhnlicher Pkw). Allerdings gibt es keine ganz eindeutigen Bestimmungen, wie es sein muss oder darf (also viele Prüfer sträuben sich gegen eine Umtragung).
Das ist VERBOTEN!!! Ein sehr guter Freund wurde deshalb zu einer hohen Geldstrafe verdonnert....über 4000 €
und anschließend standrechtlich erschossen !
Das ist erlaubt, solange dein Fahrzeug zwei Außenspiegel hat und somit der Blick nach hinten uneingeschränkt möglich ist.
ja so hab ich das auch verstanden.... wollte nur sicher gehen