Darf man "Scheiß Polizei" auf der Heckscheibe haben?
Ist das erlaubt?
14 Stimmen
11 Antworten
Nach dem deutschen Recht ist das wohl nicht Strafbar, zumindest nicht immer, es gab in einem ähnlichen Fall einen Geichtsentscheid wonach das durch die freie Meinung gedeckelt ist, weil es sich auf die Institution der Polizei bezieht und nicht auf einzelne Polizisten.
Ich war aus verschiedensten Gründen davon nicht begeistert, auch wenn ich ne schlechte Meinung über die Polizei habe.
Man kommt über die Notwendigkeit der Polizei nicht hinweg und es ist auch kein Job den jeder machen will, die Polizei kämpft mit Nachwuchsproblemen und durch das eigene Verhalten kann man schon Einfluss darauf ausüben.
Die Verrohung in einem Bereich kann außerdem auch auf andere überspringen, stell dir mal vor man fängt an "Sch... Ärzte" auf Heckscheiben zu schreiben oder "Sch... Kelner", "Sch... Klempner"!
Aber vor allem ist es eine Sünde sowas zu Tun. Mit was auch immer du ein Problem hast bestätigst du nur die Existenz von Gut und Böse. Dann aber ist das beleidigen der Polizei eine Sünde.
Mir erscheint das auch sehr albern, die Polizei wird dich dann erst Recht anhalten und was dann?
weil es sich auf die Institution der Polizei bezieht und nicht auf einzelne Polizisten.
Genau das ist das entscheidende. Eine Institution kann nicht beleidigt sein, und es kann niemand stellvertretend anzeigen.
Hey,
Schwierig zu sagen, ob das schon unter "Beleidigung" fällt, könnte es mir aber durchaus vorstellen. Auf eines musst du dich aber auf jeden Fall gefasst machen: Du würdest dann zukünftig öfter angehalten werden.
Viele Grüße :-)
MrDog
Das ist nicht verboten, allerdings solltest du alles im Fahrzeug haben, was man dabeihaben muss, der TÜV noch gültig und am Fahrzeug keinerlei Mängel sein. Darüber hinaus solltest du keine Voreintrsgungen wegen BTM oder Alc haben.
Und du musst viel Zeit haben.
Rein gesetzlich ja, es war auch eine längere Zeit im Gespräch ob A.C.A.B als Beleidigung durchgeht. Es wurde beschlossen, dass man keinen Berufsstand beleidigen kann, worauf du wahrscheinlich nicht mit einer Strafe rechnen musst. Respektlos, dumm und unhöflich ist es natürlich trotzdem.
100 Tagessätze..
https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2396.htm
Oder auch hier vom Bundesverfassungsgericht..
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/14/1-bvr-2150-14.php
Warum sollte man sowas machen? Hast du was gegen Polizisten oder gegen das System Polizei?
Was meinste wenn es dieses System nicht gäbe? Polizisten sind auch nur Menschen.
Beleidigend werden meist nur Leute die schlechte Erfahrungen durch ihre eigene Schuld gemacht haben.
Geht ausschließlich um die Rechtssituation. Lies die Frage einfach mit etwas Distanz und nimm es nicht gleich persönlich.