Heckscheibe dicht, erlaubt?
moin,
meine fahrzeug heckscheibe ist mit einer nicht durchsichtige folie (von innen und außen) bekleppt.
bin der meinung das es erlaubt ist solange zwei rückspiegel funktionieren ? d.h. ist seitenspiegel L+R ausreichend und der innenspiegel kann weg ?
liege ich da richtig oder begebe ich mich hier in eine ordnungswiedrigkeit ?
lg
4 Antworten
Ich bin der Meinung dass dies eine bauliche Veränderung am Fahrzeug ist und schlimmer als nur eine Owi werden kann. Mit der Sicht stimmt das schon, die Heckscheibe könntest Du mit Gerümpel vollstellen (evtl nur wegen Ladungssicherung problematisch) bis man auch nicht mehr durchschauen kann. Dann braucht es nur den rechten Aussenspiegel, ich kenne auch Jemand der einen defekten innenspiegel hatte und den abgebaut hat damit er mit TÜV&Co keine Schwierigkeiten bekommt.
Mit bekleben sieht es so aus dass nichtmal diese Tönungsfolie dran sein darf wenn nicht mindestens eine Prüfnummer sichtbar ist.
Also solange Du über die 2 Außenspiegel verfügst, ist es Belanglos. Selbst wenn Du die Scheiben hinten über lackierst!!! Ich habe mein Escort Cabrio neu bezogen und die Heckscheibe nicht eingesetzt. TüV OHNE Probleme!!! Diverse Kontrollen der Polizei OHNE Probleme! Der Gesetzgeber verpflichtet Dich nur dazu die vorderen und Frontscheiben nicht nachträglich zu Tönen oder Verspiegeln! Wichtig ist jedoch das beide Spiegel Funktionstüchtig sind und Funktionieren!
Hast Du keinen 2ten außen Spiegel darfst Du die Heckscheibe nicht Tönen oder sonst was.
In Diesem Sinne ;)
Nein du liegst richtig, 2 Spiegel sind pflicht..... :)
Eigentlich schon da viele Transporter und so ja auch keinen rückspiegel haben