Bestelltes Pkat doppelt erhalten, nun Drohung mit Anwalt!
Hallo,
folgende Situation: Kurz vor Weihnachten habe ich etwas in einem Internetshop bestellt, die bestellte Ware kam auch recht zügig bei mir an. Anfang letzter Woche bekam ich dann eine Mail von dem Shop in dem sie mir mitteilten das es Ihnen leid tut das der Versand so lange gedauert hat und das Paket nun Verschickt worden ist. Freundlich wie ich bin, habe ich sofort zurück geschrieben das hier ein Fehler vorliegt und ich die bestellte Ware schon erhalten habe. Allerdings wurde zu dem Zeitpunkt das Paket schon ein zweitesmal versendet. Wir haben dann ein paar e-mails hin und her geschrieben und ich habe immer wieder wiederhohlt das mir die vom Shop lediglich eine Paket Marke per mail zukommen lassen sollen oder mir das Porto anderweitig erstatten sollen und ich schicke das Paket sofort zurück. Naja, die Leute vom Shop sehen das wohl ein wenig anders wie ich. Sie wollen das Porto nicht bezahlen aber das Paket wollen die trotzdem zurück haben und drohen mir sogar schon damit das die Ihren Anwalt einschalten.
Ok ok, der Anwalt ist mir ehrlich gesagt egal, der Fehler liegt definitiv nicht bei mir und ich war so freundlich und habe die sofort nachdem ich die mail gelesen habe auf ihren Fehler hingewiesen. Ich kann mir nicht vorstellen das ich irgendwie dazu verpflichtet wäre das Porto selbst zu bezahlen. Ich habe denen auch schon geschrieben dass das Paket dann zur abholen bereit steht wenn die kein Porto bezahlen möchten.
Meine Frage ist jetzt, sollte doch noch eine Paket Marke kommen, bin ich rechtlich überhaupt dazu verpflichtet das Paket zurück zu senden? Ich müsste es ja selbsständig zur Post bringen usw. was 'aufwand' für mich bedeutet. Ganz ehrlich, eig. bin ich nicht so ein Mensch aber wer so mit seinen Kunden umgeht hat es nicht anders Verdient. Ich bin noch so blöd und sag denen bescheid das die es doppelt verschickt haben und jetzt drohen die mir mit ihrem Anwalt? Dann sollen sie es persönlich bei mir abholen kommen (das lohnt sich natürlich nicht für die)
Gruß
PS: Es geht um einen Wert von 40€... lächerlich.
8 Antworten
So liebe leute, leider bin ich immer noch nicht wirklich schlauer. jeder hat hier eine andere Meinung. Wobei mir § 241 BGB eig. passend erscheint, nur da ich auch kein Jurist oder Rechtsanwalt bin, kann ich das natürlich mit 100%iger Sicherheit beurteilen.
Jemand noch ideen? beispiele usw. ?
Also soweit ich weiß bist du nur verpflichtet die zweite Lieferung sicher aufzubewahren bis sie abgeholt wird.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass sie einen Paketdienst beauftragen müssen um das Paket bei dir zu Hause wieder abholen zu lassen.
Leider sind in vielen Shops Pfennigfuchser, die zwar die Vorteile dieser Verkaufsart nutzen aber sofort auf die Barrikadedn gehen, wenn im Einzelfall es dann doch einmal etwas kostet. Wenn Du wirklich nicht doppelt bestellt hast, kann ja bei sehr unübersichtlicher Menüfphrung auch mal passieren, ist der Shop eigentlich derjenige, der bei der Wiederbeschaffung des Pakets an der Reihe, und unter diesem Aspekt ist es freundlich von Dir, wenn Du das Paket überhaupt zurückschickst.
Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Jurist, kann also nicht beraten, aber nach meinem Verständnis muss man ein nicht angefordertes Paket nicht zurückschicken, im Extremfall müsste es sich der Versender bei Dir abholen, wenn es Dir passt.
Wenmn ich den ---> § 241 BGB richtig deute, hat der Onlineshop gegen Dich keinerlei Ansprüche. Theoretisch könntest Du das Paket auch zum Sperrmüll geben (immer unter der Prämisse, daß Du Verbraucher/in bist).
Meine Frage ist jetzt, sollte doch noch eine Paket Marke kommen, bin ich rechtlich überhaupt dazu verpflichtet das Paket zurück zu senden?
Natürlich.
Es ist doch nicht Dein Eigentum.
Du hättest doch gleich die Annahme verweigern können - dann wäre es ohne Mehrkosten an den Absender zurück gegangen.
Es ist ihm aber unverlangt zugesendet worden. Wenn man etwas unverlangt zugesendet bekommt, dann könnte man das theoretisch sogar sofort auf den Sperrmüll werfen, wenn man will.
Hier ist es eine Doppellieferung und da bin ich nicht ganz sicher, denn der Fragesteller wollte das ja zugesendet bekommen, aber nicht zwei mal.
Ich möchte trotzdem ausschließen, dass er da irgendwie tätig werden muss. Wenn die Firma das wieder haben will, dann müssten sie es abholen lassen.
ps: vergessen zu schreiben, bei der Paketlieferung war ich Arbeiten. Es wurde von meinem Nachbarn angenommen.