Bestelltes Pkat doppelt erhalten, nun Drohung mit Anwalt!

8 Antworten

So liebe leute, leider bin ich immer noch nicht wirklich schlauer. jeder hat hier eine andere Meinung. Wobei mir § 241 BGB eig. passend erscheint, nur da ich auch kein Jurist oder Rechtsanwalt bin, kann ich das natürlich mit 100%iger Sicherheit beurteilen.

Jemand noch ideen? beispiele usw. ?

Also soweit ich weiß bist du nur verpflichtet die zweite Lieferung sicher aufzubewahren bis sie abgeholt wird.

Meine persönliche Einschätzung ist, dass sie einen Paketdienst beauftragen müssen um das Paket bei dir zu Hause wieder abholen zu lassen.

Leider sind in vielen Shops Pfennigfuchser, die zwar die Vorteile dieser Verkaufsart nutzen aber sofort auf die Barrikadedn gehen, wenn im Einzelfall es dann doch einmal etwas kostet. Wenn Du wirklich nicht doppelt bestellt hast, kann ja bei sehr unübersichtlicher Menüfphrung auch mal passieren, ist der Shop eigentlich derjenige, der bei der Wiederbeschaffung des Pakets an der Reihe, und unter diesem Aspekt ist es freundlich von Dir, wenn Du das Paket überhaupt zurückschickst.

Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Jurist, kann also nicht beraten, aber nach meinem Verständnis muss man ein nicht angefordertes Paket nicht zurückschicken, im Extremfall müsste es sich der Versender bei Dir abholen, wenn es Dir passt.

Wenmn ich den ---> § 241 BGB richtig deute, hat der Onlineshop gegen Dich keinerlei Ansprüche. Theoretisch könntest Du das Paket auch zum Sperrmüll geben (immer unter der Prämisse, daß Du Verbraucher/in bist).

Meine Frage ist jetzt, sollte doch noch eine Paket Marke kommen, bin ich rechtlich überhaupt dazu verpflichtet das Paket zurück zu senden?

Natürlich.

Es ist doch nicht Dein Eigentum.

Du hättest doch gleich die Annahme verweigern können - dann wäre es ohne Mehrkosten an den Absender zurück gegangen.

Panazee  20.01.2014, 10:16

Es ist ihm aber unverlangt zugesendet worden. Wenn man etwas unverlangt zugesendet bekommt, dann könnte man das theoretisch sogar sofort auf den Sperrmüll werfen, wenn man will.

Hier ist es eine Doppellieferung und da bin ich nicht ganz sicher, denn der Fragesteller wollte das ja zugesendet bekommen, aber nicht zwei mal.

Ich möchte trotzdem ausschließen, dass er da irgendwie tätig werden muss. Wenn die Firma das wieder haben will, dann müssten sie es abholen lassen.

bailey232 
Beitragsersteller
 20.01.2014, 11:20

ps: vergessen zu schreiben, bei der Paketlieferung war ich Arbeiten. Es wurde von meinem Nachbarn angenommen.