Abmelden aus Zweitwohnung bei Untervermietung
Ich bin vor einem Jahr in eine neue Wohnung gezogen, habe die alte Wohnung aber noch behalten und vermiete sie unter. Zur Zeit ist diese Wohnung als meine Zweitwohnung angemeldet. Kann ich sie einfach abmelden und weiter untervermieten? Falls ich mich dort abmelde, würde der Vermieter dann irgendeine Mitteilung vom Finanzamt bekommen?
2 Antworten
Das Finanzamt kümmert sich nur um Steuerangelegenheiten. Die Ab- oder Anmeldung von Wohnungen gehört nicht in ihren Bereich. Aber wie mir scheint möchtest du es vor dem Vermieter verheimlichen. Du solltest dir überlegen, ob du damit klar kommst, wenn der Vermieter herausbekommt, dass du schon lange nicht mehr selber in der Wohnung wohnst. Du hast vom Finanzamt jedenfalls nichts zu befürchten.
Ok, danke für die Antwort! Aber wenn ich die Wohnung abmelde, bekommt der Vermieter eine Mitteilung vom Einwohnermeldeamt? Ich habe die Untervermietung in der Tat dem Vermieter nicht mitgeteilt, im schlimmsten Fall wird mir halt die Wohnung gekündigt wenn er das mitkriegt. Da ich jedoch schon eine andere Wohnung habe kann ich das Risiko in Kauf nehmen.
Ich denke nicht, dass die Ummeldung das Finanzamt interessiert. Lediglich nur um Steuereinnahmen werden sie genau betrachten. Es kann aber sein, dass die Meldebehörde hier auf den Plan kommt. Denn der Mensch kann nur ein Domizil als Hauptwohnsitz anmelden. Bei Versicherungen spielt dieser Bereich auch eine wichtige Rolle. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf http://deutsche-privathaftpflichtversicherung.de/2014/12/29/private-haftpflichtversicherung-zweitwohnsitz/ .