Besteht ein Versicherungsschutz für Privatperson auf Dienstreise mit einem Firmenfahrzeug?

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Wenn ein Beifahrer durch dich zu Schaden kommt, hat er Anspruch auf Schadensersatz. Der wird über die KFZ-Haft abgewickelt.

Eine andere Frage ist, ob du im Firmenwagen überhaupt jemanden mitnehmen darfst. Das verrät dir ein Blick in deinen Arbeitsvertrag.

Hallo,

Versicherungsschutz (z.B. im Rahmen der Kfz-Haftpflicht) besteht durchaus.

Eine Ausnahme gibt es bei (alten) Insassenunfallversicherungen, bei denen ggf. nur der Fahrerplatz versichert ist. Da ist es aber dann auch unmaßgeblich, ob der Beifahrer als Privatperson oder beruflich mitgenommen wird; Versicherungsschutz bestünde weder noch.

Unabhängig von der Frage zum Versicherungsschutz sollte man aber klären, wie das Ganze arbeitsrechtlich zu bewerten ist. Wenn der AG nämlich die Nutzung des Fahrzeugs ausschließlich zu dienstlichen Zwecken gewährt, könnte es arbeitsrechtlich Probleme geben, wenn man dann doch eine Privatperson mitnimmt...

Viele Grüße

Loroth

Die KFZ Haftpflichtversicherung tritt im Schadensfall ein. Wenn im Überlassungsvertrag steht, dass du keine Privatpersonen mitnehmen darfst, könnte das sehr unangenehm für dich werden. Steht nichts darübe rim Überlassungsvertrag, dann kannst du auch Privatpersonen mitnehmen und die sind auch versichert. Es bedarf keiner extra Insassenunfallversicherung.

Wenn Dein Arbeitgeber die Mitnahme offiziell erlaubt, ist davon auszugehen, dass eine Versicherung besteht. Bei unerlaubter Mitnahme kann es für Dich sehr teuer werden .

So etwas steht im Arbeitsvertrag, wenn Du den Wagen privat fährst, musst zusätzlich Deine eigene Versicherung haben. Denn ansonsten könnte es teuer für Dich werden.