Versicherungsschutz bei Probefahrt
Hallo Gemeinde. Wir haben unsere KFZ-Versicherung bei der HUK. Es ist eingetragen, dass nur meine Frau und ich das Fahrzeug bewegen. Heut kommt ein evtl. Käufer und möchte natürlich eine Probefahrt machen. Wie ist es da mit dem Versicherungsschutz? Gibts da Ausnahmen?
4 Antworten
Egal wen Sie als Fahrer des Fahrzeugs eintragen lassen haben. Das Fahrzeug ist IMMER, solange die Prämie bezahlt wurde, VERSICHERT!!!
Es KANN passieren, falls wärend der Probefahrt ein Unfall verursacht würde, Sie eine Prämien-NACHFORDERUNG von der VS bekommen würden. Es bedarf auch KEINER Nachmeldung bei der VS.
Also, nicht Kopfscheu werden oder machen lassen.
Viel eRfolg beim Verkauf.
was so alles als "hilfreichste antwort" gemarkert wird ????
auch wenn es "nur" bei der nachforderung der prämie bleibt, auch das kann ganz schön kosten, aber die vertragsstrafe kann noch dazu kommen wie hoch auch immer, das liegt auch ein wenig im ermessen des entscheiders und der gesamten kundenverbindung.
warum nicht einfach den versicherer anrufen und die fahrt "anmelden". i.d.r. wird eine kulante versicherung für solche ausnahmen, kann auch mal für eine urlaubsfahrt mit freunden sein, keine zusätzliche prämie in rechnung stellen. als versicherungsnehmer bist du dann aber auf der sicheren seite und mußt nach dem schaden nicht mühsam erklären, daß es sich um einen "ausnahmefall" gehandelt hat.
Das ist Pferde scheu machen, wo keine sind. Einfach mal die VS-Bedingungen nochmal lesen, ODER noch etwas LÄNGER in der Branche tätig sein bzw bleiben, GELLE
Ich liebe diese Belehrungen :-)
Wenn nun eine Person das Kfz fährt, die laut Versicherungsvertrag das Kfz gar nicht fahren dürfte, so hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Vorsätzlich hätte er sich sozusagen einen günstigeren Beitrag erschlichen.
Fazit bei nicht eingetragenem Fahrer
Unfallopfer genießen weiterhin den vollen Versicherungsschutz und der Versicherungsnehmer muss keinesfalls den Schaden aus eigener Tasche selbst bezahlen.
Der Versicherer wird jedoch den Beitrag nachberechnen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 bis 2 Jahresbeiträgen verhängen.
@StgMiller, sie haben sich auf 40 % eines Jahresbeitrages festgelegt. ;)
Ihr gesamter Kommetar bezieht sich auf die DAUERHAFTE Nutzung durch nicht genannte Fahrer. Bei EINZELFAHRTEN entfällt das!!! Ungeachtet dessen besteht ebenfalls die Möglichkeit der NACHMELDUNG!!! Auch hier ENTFÄLLT die Prämienhöhe, wie von Ihnen genannt.
Ist nicht meistens sogar geregelt, dass Fahrer zwischen z.b. 23 Jahre und 65 Jahre das Fahrzeug gelegentlich nutzen dürfen ? Und selbst wenn was bei einer Probefahrt passiert, besteht voller Versicherungsschutz ! Weil die Probefahrt nicht für Dauer angelegt ist und sicherlich eine Ausnahme darstellt..
die versicherung zahlt beim ihm auch bei einem unfall, allerdings kann essein, das anschliessende euer beitrag erhöht wird.
sollte in eueren vertrag stehen, ansonsten einfach bei der versicherung anrufen, die sind doch 24 stunden erreichbar
bei HUK kein Problem ! Nein nein doch nicht bei der HUK.
Absolut kein Problem bei der HUK
was bitte ???
:-)
ne ersthaft, ich hab nicht kapiert !
ich denke da muss dann die versicherung des probefahrers haften,klingt logisch oder ?
nicht alles was logisch klingt ist auch richtig. sorry.
Ist aber total falsch !
RIIIIIIIIIIICHTIIIIIIIIIG
Prämien-NACHFORDERUNG = Vertragsstrafe bis zum doppelten Jahresbeitrag möglich !