Bestattungsvertrag bei Ortswechsel?

4 Antworten

https://www.aeternitas.de/inhalt/trauerfall/themen/bestatter/leistungen/widerrufsrecht?my_id=trauer_wege_finden&vid=http://www.aeternitas.de/inhalt/trauerfall/medien/filme/trauer_wege_finden

Da auf den Bestattungsvertrag im Wesentlichen die werkvertraglichen Regelungen anwendbar sind, ist ein Bestattungsvertrag grundsätzlich jederzeit frei kündbar. Allerdings ist im Falle einer Kündigung dem Bestatter (nach § 648 S. 2, 3 BGB, "Kündigungsrecht des Bestellers") die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Das bedeutet, dass dem Bestatter in etwa der Reingewinn zu ersetzen ist, den er mit dem Vertrag gemacht hätte, wenn er "normal" durchgeführt worden wäre.

es kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist. unkündbar ist eigentlich kein vertrag und über kündigungs-erschwernisse oder vertragsstrafen kann und muss man verhandeln oder streiten.

Das sollte sie mit dem Bestattungsunternehmen klären! Aus bestimmten Voraussetzungen kann jeder Vertrag irgendwie gekündigt werden.

Sollte alles im Vertrag stehen.