5000Euro in den Semesterferien?

7 Antworten

Hi Footer, ja klar geht dies - am besten als kurzfristige Beschäftigung (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr), dann ist dieser kurzfristige Minijob sogar sozialversicherungsfrei ;-))

Zuviel einbehaltene Lohnsteuer kannst du dir im Folgejahr rückerstatten lassen vom Finanzamt durch eine Einkommensteuererklärung. Der Steuerfreibetrag für einen Single ist aktuell 9.000€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also Gesamtfreibetrag 10.000 €

BAföG-Einkommensfrage wurde ja schon beantwortet - hier nochmal zum Nachlesen in studis-online.de

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Steuern zahlst du ganz normal wie jeder andere.

Bafög hat einen Jahresfreibetrag von 5400€ im Jahr,- egal ob über das ganze Jahr verdient oder in kurzem Zeitraum.

ZU empfehlen ist eher die 450€ pro Monat zu verdienen, da das dann Minijob und Steuerfrei ist

Der aktuelle Mindestlohn beträgt 8,84€.

Arbeitet er also 8 Stunden am Tag 5 Tage die Woche, so bekommt er 1414,4€ im Monat, dies mal 3, für 3 Monate wären 4243,2€.

Das ist allerdings unversteuert.

Er müsste auf jeden Fall über Mindestlohn bezahlt werden, dann ja.

Also ich hatte in den Semesterferien immer am Fließband gearbeitet (Leiharbeit) und in 4 Wochen 1300€ verdient. Macht man das dann 3 Monate waren es 3900€.. also knapp am Ziel vorbei aber dennoch gut Geld.
Ich hatte ne 40 Stunden Woche von Montag bis Freitag. Man könnte ja noch am Wochenende jobben und so noch was verdienen. Wenn man das körperliche packt. Ich war nach 8 Stunden Fließband ko, aber mein Ziel war nie so hochgesetzt.

Theoretisch ja, mit dem richtigen Job. Die Jobs sind aber meist... illegal oder unschön, wenn man sie nicht machen will. Drogen dealen, Prostitution...

Wer über dem Grenzwert ist, muss für diese Monate Steuern bezahlen.

Bafög wird berechnet aus unter anderem dem Gehalt der Eltern und dem eigenen Gehalt. Das könnte sich also auch verändern.

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Beitragsersteller
 18.04.2018, 15:55

Angenommen man arbeitet für 8 Stunden am Tag in einem Supermarkt, dann würde man beim Mindestlohn schon auf über 4000€ kommen. Ist es möglich, als Student 6 Tage die Woche zu arbeiten oder ist das gesetzlich nicht erlaubt?

Seraphiel0  18.04.2018, 16:14
@Footer

40 Stunden pro Woche ist die Grenze für eigentlich alle... Das sind 5 Tage die Woche mit je 8 Stunden. Das darf man ab 18 machen. Ob man das mit dem Studium unter einen Hut bringt, ist die Frage.

Eismensch  18.04.2018, 16:45
@Seraphiel0

Bei einer 40h Stunden Woche zählt man jedoch nicht mehr als "ordentlicher Student" und verliert die Familienversicherung/studentische KV. Mehr als 20h sind nur in der VL-freien zeit erlaubt und ich kenne keine Uni mit 3 Monaten Semesterferien ;)

Auf die 5 000€ würden also noch neben Steuern die KV dazu kommen, auch wäre es keine Werkstudententätigkeit mehr und somit Sozialversicherungspflichtig.

-> Von den 5 000€ Brutto bleiben dann also wohl noch irgendwas um die 2 900€ übrig.

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Beitragsersteller
 18.04.2018, 19:08
@Eismensch

Warum müsste ich ganz normal Steuern zahlen? Man hat doch einen bestimmten Freibetrag soweit ich weiß. Im Ausland hat man teilweise 3 Monate Semesterferien.

Seraphiel0  18.04.2018, 19:16
@Footer

Ja, aber wenn du den Freibetrag überschreitest? Die Grenze müsstest du nachschauen, die ändert sich auch immer wieder...

Eismensch  18.04.2018, 20:07
@Footer
Warum müsste ich ganz normal Steuern zahlen? Man hat doch einen bestimmten Freibetrag soweit ich weiß

Ja, das ist richtig. Wird deine Arbeit als Werkstudententätigkeit angemeldet gilt eine bestimmte Grenze im Bruttoeinkommen. Überschreitest du den Freibetrag fallen steuern an.

Arbeitest du als ganz normaler Arbeitnehmer fallen auch die normalen Steuern an, diese kannst du dir dann sicherlich auch über eine Steuererklärung wieder zurückholen, da hier der Freibetrag höher liegt.

Wir müssten hier jedoch wesentlich mehr wissen um eine Antwort geben zu können.

Bekommst du Bafög?
Bist du Studentisch oder Familienversichert?
Hast du noch sonstiges Einkommen im Jahr? (Auch Geld von Eltern/Oma kann gegebenenfalls als Einkommen zählen)

viele Faktoren spielen hier rein.

______

Ich ging bei meiner Antwort davon aus, dass du in Deutschland immatrikuliert bist. Hier gibt es meines Wissens nach nirgends 3 Monate VL-freie Zeit am Stück.

Seraphiel0  18.04.2018, 20:09
@Eismensch

Oder man arbeitet eben illegal oder in Tabuzonen. Als Prostituierte kann man schon mal pro Nacht n Tausender zusammen kriegen.

siola55  18.04.2018, 20:42
@Seraphiel0

Steuerfreibetrag sind aktuell 10.000€ ! ! ! Grundfreibetrag 9.000€ + Werbungskostenpauschale 1.000€ ;-))