3 Antworten

Rechtspfleger gehören zum gehobenen Dienst und sind damit in A9 bis A13 eingruppiert. In Ausnahmefällen auch in A14.

Das Eingangsamt ist immer A9.

Zum Grundgehalt nach der Tabelle können bei einigen Beamten auch noch Zulagen kommen. Außerdem musst du beachten, dass das Beamtenbrutto deutlich niedriger als in der freien Wirtschaft ist, da es weniger Abzüge gibt.

Da wirst du mit A9 anfangen, und zwar 1. Altersstufe, also 2.661,83 € brutto.

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Apolon  18.10.2017, 14:58

Und wie kommst du auf diese Idee?

Petz1900  18.10.2017, 21:38
@Apolon

A9 ist üblicherweise die Einstiegsbesoldung für den gehobenen Dienst nach Beendigung des Bachelor-Studiums.

Apolon  19.10.2017, 00:26
@Petz1900

Hier geht es nicht um die Einstiegstufe zum gehobenen Dienst sondern um die Tätigkeit eines Rechtspflegers.

Und laut Beamtenbesoldungsgesetz von Hamburg müsste dies der höhere Dienst sein - Besoldungsgruppe A13.

Siehe meinen Link - weiter oben.

Petz1900  20.10.2017, 09:34
@Apolon

Wenn du meinst du weißt das besser, dann viel Spaß !

Anscheinend bist du ja in dem Irrglauben, dass man in einem Bachekor-Studium im höheren Dienst anfängt, dem ist nicht so. Dafür braucht man einen Master.

Mit einem Bachelor-Studium fängt man im gehobenen Dienst an, und genau das ist die duale Ausbildung.

Aber was rede ich.

Du hast ja einen link, der dir vermeintlich alles erklärt.

Lukas220999  20.10.2017, 22:25
@Petz1900

Da irrst du dich ab. 

Als Rechtspfleger machst du nach dem Abitur direkt ein Duales Studium im öffentlichen Dienst. Einstiegsgehalt ist dann A9.