Beschäftigungsverbot wie?
Hallo ich bin jetzt in der 18 woche und arbeite als paketzusteller mein chef hat mich gekündigt aber die kündigung hat er jetzt zurück genommen das würdeja fürmich heißen das ich ab morgen wieder arbeiten müsste aber ich habe da echt kein gutes gefühl meine fa will und kann mir anscheidend kein Bvg ausschreiben sie sagt der arbeitgeber müßte mich freistellen ich wiederrummöchte ihmnicht auf der tasche liegen was kann ich tun??
2 Antworten
Heben von schweren Lasten ist Schwangeren verboten. Dafür sorgt das Mutterschaftsschutzgesetz. Was heißt hier auf der Tasche liegen? Es ist Sache des Chefs, dir einen angemessenen Arbeitsplatz zu geben.
Also erst einmal herrscht während der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz, d.h. dein Arbeitgeber kann dich nicht einfach so kündigen, wenn er von deiner Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde.
Im Normalfall kann man auch während der Schwangerschaft arbeiten, denn Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Allerdings schätze ich mal, dass du als Zustellerin von Paketen sicher schwer heben musst. In dem Fall würde ich das mit dem Frauenarzt besprechen, denn nur er kann dir ggf. ein Beschäftigungsverbot bescheinigen. Einfach so aufhören zu arbeiten kannst du nach meinem Wissen jetzt nicht.
Ansonsten zur Arbeit gehen und mit deinem Chef reden. Es ist klar, dass man als Schwangere eben nicht schwere Lasten heben darf ... Bei uns im Betrieb wird unter solchen Umständen ein Schonplatz, sofern vorhanden, bereitgestellt ...
Wie gesagt, wenn alles nichts hilft, mit dem Arzt reden ... Zur Not ... du bist schwanger! Melde dich krank und versuch einen Termin beim Arzt zu bekommen, damit du das regeln kannst ... einfach so und von dir aus kannst du kein Beschäftigungsverbot bekommen.