Beschäftigungsverbot und Elternzeit Entfernungspauschale?

4 Antworten

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Nein, das kann sie natürlich nicht.

Bei der sogenannten Entfernungs- oder auch Pendlerpauschale handelt es sich um Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Hat man keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann hat man logischerweise auch keine Aufwendungen

Da gibt es nichts zu beanspruchen. Wenn das Finanzamt die Belege haben will, könnt ihr nichts vorweisen.

AndyEichhorst 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 07:41

Ok, dachte ich mir fast. Hätte ja sein können, dass die Pauschale trotzdem gilt. Danke für die Antwort

Was nicht anfällt, wird nicht gewährt.

Es zu beantragen, wäre ein Betrugsv ersuch..

Nein. Natürlich nicht