Beschäftigungsverbot und Elternzeit Entfernungspauschale?
Hallo,
Meine Frau war 2018 erst im Beschäftigungsverbot und dann in Elternzeit. Sie war demnach das ganze Jahr nicht arbeiten. Darf sie in der Steuererklärung dennoch die Entfernungspauschale beanspruchen?
4 Antworten
Nein, das kann sie natürlich nicht.
Bei der sogenannten Entfernungs- oder auch Pendlerpauschale handelt es sich um Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Hat man keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann hat man logischerweise auch keine Aufwendungen
Da gibt es nichts zu beanspruchen. Wenn das Finanzamt die Belege haben will, könnt ihr nichts vorweisen.
Ok, dachte ich mir fast. Hätte ja sein können, dass die Pauschale trotzdem gilt. Danke für die Antwort
Was nicht anfällt, wird nicht gewährt.
Es zu beantragen, wäre ein Betrugsv ersuch..
Nein. Natürlich nicht