Beschädigungen des Echtholz Parkett durch den Mieter. Welche Pflichten hat der Mieter bei Auszug?
Guten Tag, der aktuelle Mieter hat die Wohnung zum 31.10. gekündigt und ein neuer Mieter ist bereits gefunden. Bei der gestrigen Begehung ist uns als Eigentümer der Wohnung aufgefallen, dass das Echtholz Parkett teilweise tiefe Kratzer hat. Des Weitern ist dies auch nicht pfleglich behandelt worden und ziemlich verwohnt (nach 1,5 Jahren Mietdauer!) Die Kratzer rühren im Wohnzimmer vom Rücken des Wohnzimmertisch (ohne Filzgleiter darunter) In einem weitern Zimmer können wir die Ursache nicht bestimmen. Die Kratzer sind nicht unerheblich und lassen sich nicht mit einfacher Politur verstecken. Das Übergabeprotokoll weist zu dem Zustand der Böden keine Besonderheiten auf, es wurden keine vorhandenen Kratzer etc. notiert. Wir würden hier gerne den Mieter in die Pflicht nehmen, die Kratzer zu beseitigen (abschleifen und neu versiegeln) Wie geht man hier am besten vor? Vielen DAnk für zahlreiche HIlfe :)
8 Antworten
Der Mieter zahlt die Miete für die Abnutzung einer Wohnung. Wenn du Echtholz-Parkett verlegst, das so schnell vom Rücken eines Tisches Kratzer bekommt, dann musst du dich über den Zustand des Fußbodens nicht wundern. Den Mieter wirst du für solche normalen Abnutzungsspuren nicht verantwortlich machen können.
Nur wenn Du beweisen kannst,das grob unsachgemäß der Boden behandelt wurde,oder er vorsätzlich verkratzt wurde,hast Du Aussicht auf Erfolg.Rücken von Möbeln gehört zum Bestimmungsmäßigen Gebrauch der Mietsache.Hundehaltung,zumal unerlaubte,da könntest Du was machen.z:B.Du wirst den Boden neu versiegeln lassen müssen,oder so neu vermieten.Vielleicht mag der Neue Mieter einen großen Teppich auslegen?Das Prozeßrisiko,hier zu verlieren sehe ich bei 90%.Beste Grüße
Dann geh zum Anwalt ,laß Dich wenigstens beraten,bevor Du dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirfst.
Verschlechterung des Zustandes und/oder Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete bezahlt. Abschleifen und versiegeln des Parketts gehören nicht zu Schönheitsreparaturen. Es kommt nun drauf an, inwiefern du hier Schäden über den Vertragsgemäßen Gebrauch hinaus beweisen kannst
ich würde in das Rücknahmeprotokoll genau diese Kratzer vermerken und mit Fotos dokumentieren. Als "Zuständigkeit zur Behebung" kommt der Mieter rein.
Dann abwarten.
Tiefe Kratzer sind keine normale Abnutzung in meinen Augen.
Wenn sich der Mieter nicht darauf einlässt und die Sache vor Gericht müsste, würde ich nochmal nachdenken ob es sich lohnt.
Evtl. halbe halbe bei den Kosten machen?
du schreibst ihn an, dass er das parkett beschädigt hat und es instand setzen lassen muss
wenn du die kaution noch hast, hast du glück, ansonsten wirst du wohl klagen müssen
Wenn Kratzer sich mitten im Raum, ohne unmittelbare Nähe eines Möbelstück (vom Wohnzimmer mal abgesehen), befinden, dann ist das keine sachgemäße Behandlung mehr.