Schülerpraktikum teils in den Ferien - erlaubt!?
Hallo Ihr Lieben :)
Ich besuche die 10. Klasse und wie man weiß, steht bald das Betriebspraktikum an. Normalerweise gibt die Schule einem dafür 2 Wochen frei, ich glaube man wird die Zeit früher in die Sommerferien geschickt. Nur unsere Schule muss wieder Extravaganz zeigen und uns 1 Woche der Herbstferien stehlen. Das heißt wir bekommen eine Woche frei für 2 Wochen (Pflicht-)Praktikum.
Die Frage ist, darf die Schule das so anordnen oder wird gegen Regeln im Schulgesetz verstoßen?
'Wow, eine Woche, der Weltuntergang... Kinderscheiß' werden sich sicher einige denken. Aber unsere Schule hat vor ein paar Jährchen das sogenannte Projekt 'Soziale Teilhabe' ins Leben gerufen. Jeder Schüler leistet pro Halbjahr 20 Stunden in einer Einrichtung (wie zB Seniorenheim, Kindergarten etc.) ab- in seiner Freizeit. Während der Schulzeit komme ich zu etwas nicht, das heißt jede Sommerferien verbringe ich 2 Wochen damit, demenzkrankte Menschen zu 'füttern', die Arbeit ist nicht unbedingt leicht. Nach dem Mist bin ich fertig für den Tag.. Wirklich keine andere Schule lässt sich so etwas einfallen, vor allem keine so 'leistungsstarke', wir werden wirklich ziemlich gefordert. Die Idee die sich hinter diesem Projekt versteckt finde ich auf jeden Fall gut, jedoch die Umsetzung ist nicht ganz geglückt.
Deshalb sehe ich die Frage zu dem Praktikum als nicht so bedenklich und 'arrogant'.
Ich bedanke mich jetzt schon einmal über korrekte und hilfreiche Antworten :-)
5 Antworten
Hier ist mal ein Auszug aus den Vorschriften für Berlin. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich Dir nicht sagen.
In besonders begründeten Einzelfällen und auf Antrag der Erziehungsberech- tigten kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Betriebspraktika ganz oder teilweise in den Ferien zulassen, sofern schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen und die Durchführung des Praktikums nach diesen Vorschriften gewährleistet ist.
Quelle https://www2.hu-berlin.de/berweit/BWb/extern/AV_Betriebspraktika.pdf
Super hilfreiche Antwort, danke !!!
Später als beste ausgezeichnet ;)
Super hilfreiche Antwort, danke !!!
Später als beste ausgezeichnet ;)
Hallo, bei uns am Gymnasium gabs ein Schulpraktikum in der 9. Klasse. Es war zwei Wochen während der Schulzeit. Das war aber nicht verpflichtend. Wer es nicht machen wollte, musste aber wegen der Schulpflicht in dieser Zeit in eine Parallelklasse gehen. Freiwillig konnte man das Praktikum für eine Woche in den Ferien verlängern. Ein Schulpraktikum gehört zur Unterrichtszeit; aber Schulferien dienen der Erholung und sind keine Unterrichtszeit. Freiwillige Praktika sind für Schüler in den Ferien erlaubt, aber nicht verpflichtend.
Vielen vielen Dank für diese Antwort, hat meine Behauptung Super bestätit :)
Zunächst ein mal ist Bildungsrecht Landesrecht. Kann also von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Dort sind in der Regel auch die Ferien festgeschrieben. Würde entsprechend einfach mal nachlesen. Das kann auch von Schultyp zu Schultyp durchaus variieren. entsprechend fehlen uns auch zu viele Informationen um eine qualifizierte Antwort geben zu können. Aber selbst wenn die Ferien gesetzlich vorgeschrieben sind müsstest du schon klagen um eine Änderung herbeizuführen. Und wer sollte das schon bezahlen?
Ich glaub nicht das dass erlaubt ist. Einige haben in der Woche Ferien bestimmt auch noch etwas anderes vor als zu Arbeiten. Somit kann mann es zumindest nicht für jeden verpflichtend machen.
Ich denke das ist sogar legal. Hatte auch schon ein Pflichtpraktikum für eine Woche in den Pfingstferien. Fand ich persönlich zum auch nicht ganz cool, aber was will man machen als 16 Jähriger Bürger.
Stimmt schon, danke, naja du hast es wenigstens schon hinter dir ;)