berufsanerkennung ohne ausbildung
wie lange muß ich in einem beruf arbeiten um diesen ohne ausbildung anerkennen zu lassen und was muß ich dafür tun umdiese anerkennung zu bekommen?
6 Antworten
Es reicht, wenn du einen Nachweis führen kannst, dass du sechs Jahre in diesem Beruf gearbeitet hast- Arbeitszeugnisse reichen. Erst wenn du einen Lehrling ausbilden willst brauchst du eine Sondergenehmigung, die der Regierungspräsident erteilen kann.
dauert das nicht nur drei jahre?wie eine ausbildung?
Ich habe von einer Sondergenehmigung gesprochen Ich weiß wovon ich rede. Ich habe sie selbst bekommen. Die AusbildereignungspPrüfung ist unabhängig davon. Diese ist für alle Berufe erforderlich. Allerdings mittlerweile wieder verwässert. Selbstverständlich mussten Zeugnisse eingereicht werden. Meine Prüfung zum Versicherungskaufmann habe ich später erst in einer externen Prüfung nachgeholt. Quasi aus Interesse, ob ich bestehe.
Frage an Derhans , gibt es einen Paragraphen der irgendwo steht darüber
Nach 6 Jahren kannst du dich zwar z.B. Maurer nennen, dürftest dennoch keine Lehrlinge ausbilden.
Du kannst aber eine externe Prüfung ablegen, wenn du die Gebühr bezahlst.
ohne ausbildung/abschluss ist man immer eine ungelernte kraft, die somit weniger geld verdient.
und in vielen berufen ist es gar nicht möglich, als ungelernter mitarbeiter zu arbeiten
arbeite schon als hilfsarbeiter in diesem beruf
als was denn? vielleicht kann man dan eher was dazu sagen.
Lackierer
Das geht nur,wenn du eine Ausbildung gemacht hast.Sonst gilt es nicht als Beruf.
Damit man Lehrlinge ausbilden kann benötigt man eine spezielle Prüfung, die von der zuständigen IHK, Handwerkskammer oder so abgenommen wird. Meist muss man vorher auch eine entsprechende Weiterbildung machen. Der REgierungspräsident hat damit nichts zu tun. Woher will er denn wissen, ob derjenige die fachlichen Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung hat? Eine langjährige Tätigkeit sagt darüber nichts aus.