Berichtsheft, Fragen über Ausbildungsnachweiss als Rechtsanwaltsfachangestellte?

2 Antworten

Hallo.

Du hast auch kein Sitzfleisch. Da muss halt jeder durch immer.

Mit Gruß

Bley 1914

Du kannst das gleiche Berichtsheft für die neue Ausbildungsstelle nutzen. Die Ausbildung ist ja die gleiche. Du schreibst dann jedoch nicht nacheinander sondern lässt zwischen dem alten Ausbildungsbetrieb und dem neuen 1 Seite Platz. So kann dann zwischen den beiden unterschieden werden.

Alternativ kaufst du dir ein neues Berichtsheft und fängst in der neuen Kanzlei von vorne an. Und was die Eintragungen angeht schreibst du eben das auf was du gemacht hast. Wenn du den ganzen Tag Akten gesucht hast, dann trägst du das auch so ein. Du kannst es ja noch etwas aufwerten in dem du zum Beispiel " Mitarbeitergespräch / Mitarbeiter Unterweisung o.ä " mit einfügst. Die hat es ja mit Sicherheit auch gegeben.

Was die Form der Eintragungen angeht ist es zum einen möglich das in Stichpunkten aufzuführen, oder aber in richtiger Textform. Möglich und zugelassen ist beides. Wenn jedoch in Textfirm dann aber in einfachen verständlichen kurzen Sätzen. Also keine Morztexte. Zu klären wäre dann noch ob du das Berichtsheft Täglich, Wöchentlich oder Monatlich führen musst. Das gibt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Für die Tätigkeiten in deinem alten Ausbildungsbetrieb würde ich für die kurze Zeit nur Stichpunkte eintragen. Im neuen Ausbildungsbetrieb fragst du einfach nach wie du das führen sollst.

Meine Azubis lasse ich das Berichtsheft wöchentlich führen. Täglich wäre es manchmal zuviel und Monatlich wissen sie nicht mehr was sie vor 2 oder 3 Wochen gemacht haben wenn sie es zum Monatsende eintragen. Darüber hinaus lasse ich sie das in Stichpunkten führen. Jedoch muß verständlich sein was sie auch gemacht haben.