Portokosten vorstrecken?
Hallo zusammen!
Ich habe ein gewaltiges Problem (oder auch nicht). Und zwar geht es um folgendes:
Ich bin im zweiten Lehrjahr zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Ich bin in einer kleinen Kanzlei, in der ich mit meinem Chef und seiner Frau alleine bin. Ist auch alles super soweit. Wir haben des öfteren Einschreiben, die ich zur Post bringen muss. Eine Portokasse habe ich nicht bekommen als ich angefangen habe, auch wenn mir das schon oft versprochen wurde. So kommt es, dass ich IMMER das Geld (meistens 3,60 €) vorstrecken muss, weil mein Chef NIE Geld mit sich führt und seine Frau selten bis gar nicht da ist. Allerdings schlägt der heutige Tag dem Fass den Boden aus:
3 Einschreiben a 3,60 €, zudem noch 3,60 € und nochmal 0,50 € vom letzten mal. Zudem soll ich noch in einen Kopierladen zwei Kopien machen lassen. Das sind laut Rechner knapp 15,00 € die ICH von MEINEM Ausbildungsgehalt vorstrecken MUSS. Jetzt meine Frage dazu:
Bin ich dazu verpflichtet, das Geld vorzustrecken?
Ich bedanke mich im Voraus.
9 Antworten
Ich habe leider keinen Beleg, aber meiner Rechtsauffassung nach kann (und darf) er das nicht von dir verlangen.
Ich würde deinen Arbeitgeber darauf ansprechen und ihm mitteilen, dass er dir Geld geben muss. Wann bekommst du denn das Geld normalerweise zurück? Bitte die beiden auch darum, dass sie etwas Geld mit sich führen damit du die Portokosten bezahlen kannst. Besser noch wäre eine Barkasse. Die sollte es eigentlich geben - oder evtl. lässt sich ja auch eine Zahlungsvereinbarung mit der Post erwirken, s.d. diese automatisch die Beträge abbuchen. Online ist das ja kein Problem. Sollte also auch bei Abgabe in Filiale möglich sein. Erkundige dich doch bei der Post ob das möglich ist und schlage das dann deinem Arbeitgeber vor.
Jedes auch noch so kleine Unternehmen hat eine Bargeldkasse - für Büromaterial, Porto etc...
Gerade eine Kanzlei müsste x mal pro Woche Kosten bar zahlen - nur kleine Summen... aber dennoch...
So wäre ein Auslegen nicht nötig - technisch gesehen auch nicht mal möglich, da diese Kasse nicht ins Minus kann (zwar kann man das mit ner Privateinlage plausibel machen...aber ist nicht Sinn der Sache)
Nun wären 15 € sicher kein Drama, wenn Du es zeitnah zurück bekommst....
Wenn es nicht zeitnah erstattet wird - solltestt Du nochmals (am Besten mit IHR) über eine Portokasse mit 20€ reden...
Du bist nicht verpflichtet das Porto immer vorzustrecken. Sprich noch einmal mit dem Chef, das er endlich eine Portokasse anlegt und das dort dann regelmaessig genuegend Bargeld vorhanden ist. 15 Euro sind fuer eine Auszubildende viel Geld, wenn du diese vorstrecken musst und nicht zeitnah zurueckerhaelst.
Wenn freundliche Bitten nichts nützen, hast du eben mal eine oder zwei Wochen auch "kein Geld dabei".
Wenn dann Besorgungen zu erledigen sind, sagt du, ich bring den Brief gerne zur Post und geh in den Kopierladen, geben Sie mir bitte das Geld? Ich hab keins dabei.
Du bist NICHT verpflichtet, weder als Auszubildende noch als Angestellte, für Botengänge und Besorgungen überhaupt privates Geld in die Hand zu nehmen.
Bei uns ist es so, man bekommt gegen Quittung einen Vorschuss, z.B. 20 Euro und bringt dann die Belege und das Restgeld zurück.
Antwort: "Tut mir leid ich habe auch meine EC-Karte nicht dabei. Ich kann es leider nicht mehr auslegen."
Nein, bist Du definitiv nicht...
Problem ist, ich habe gesagt ich habe kein Geld dabei. "Dann kommen Sie bestimmt an einer Sparkasse vorbei um noch Geld abzuheben". Und schon hab ich den Salat. Ich bin echt ratlos..