Urheberrechtsverletzung YouTube?

3 Antworten

Da der gute Mann noch nicht seit siebzig Jahren verstorben ist (er lebt noch) handelt es sich nicht um gemeinfreie Werke. Streng genommen brauchst du zu einer Aufführung in der Öffentlichkeit also die Erlaubnis seines für Deutschland zuständigen Rechteverwalters (bspw. ein Verlag). YouTube fällt auch darunter.

StefanAumueller  21.07.2021, 15:35

Ich denke zur Aufführung in der Öffentlichkeit brauchst du das nicht. Das deckt die GEMA ab. Aber wenn du es aufnimmst und online stellst schon.

herja  21.07.2021, 16:52
@StefanAumueller

"Die Öffentlichkeit" und "online" ist genau das selbe!

StefanAumueller  21.07.2021, 18:05
@herja

Unter einer Aufführung in der Öffentlichkeit verstehe ich eigentlich eine Live Aufführung.

Es nicht erlaubt, berühmte Lieder nachzuspielen und sie dann hochzuladen!

Damit verstößt du gegen das Urheberrecht.

Völlig egal was du da drunter schreibst.

Ist es nicht erlaubt, berühmte Lieder nachzuspielen und sie dann hochzuladen?

Nein, es sei denn der Urheber ist bereits über 70 Jahre tot.

Nachspielen darfst Du zuhause soviel Du willst, aber nicht hochladen/veröffentlichen ohne Genehmigung des Urhebers.

Soll ich diese Meldung einfach ignorieren?

Nein, Du sollst geltendes Recht beachten.

Ich meine ich verdiene ja kein Geld durch YouTube

Das ist völlig unerheblich.

RememberMyNam3 
Beitragsersteller
 21.07.2021, 16:17

Warum gibt es dann zum Beispiel so viele Leute, die genau dieses Lied covern und uploaded? Bekommen die alle die selbe Meldung? Und sollte ich das Video besser runternehmen?

germanils  21.07.2021, 20:19
@RememberMyNam3

Das musst Du die Fragen, vielleicht haben die es sich genehmigen lassen.