Musik in der Öffentlichkeit abspielen?
Hallo Leute,
Wenn ich mir (Nicht-GEMA-Gesperrte) Musik aus Youtube herunterlade, darf ich diese dann in z.B. Bars oder Discos laufen lassen?
LG
10 Antworten
Das kann in Einzelfällen tatsächlich zulässig sein, nämlich dann, wenn es sich um gemeinfreie Musik handelt (z. B. "Creative Commons"-Lizenzmodell). Oft ist es aber so, dass auf YT tatsächlich Musik verwendet wird, die eigentlich dort gar nicht verwendet werden dürfte - wo es nur die ganze Prüftechnik nicht gemerkt hat und auch niemand eine entsprechende Beschwerde eingegeben hat.
Das ganz große Problem für Dich wird sein, dass Du auf YT keine seriöse Information erhältst, wie es um die Rechte eines Soundtracks tatsächlich bestimmt ist. Denn selbst wenn da jmd. etwas hochlädt und es als angeblich gemeinfrei deklariert, muss das noch lange nicht tatsächlich der Fall sein.
Ansonsten gilt: Musik, die Du öffentlich aufführen willst, musst Du zunächst legal erwerben/lizensieren. Und dann musst Du - soweit nicht gemeinfrei - für die Aufführung zahlen. Entweder an die GEMA, oder ggf. direkt an den Künstler bzw. von ihm eingesetzte Verwertungsgesellschaften.
Es reicht im übrigen auch nicht aus, bei YT etwas herunterzuladen und anschließend "nur" an die GEMA zu zahlen. Denn dann fehlt Dir immer noch der legale Erwerb der Kopie des Musikstückes. Downloads (also mehr als nur Streaming) bei YT sind bezogen auf Urheberrechte immer "Grauzone".
Nur weil bestimmte Videos nicht gesperrt sind, so bedeutet das nicht das du sie so benutzen darfst. Es gibt immerhin noch die Rechte der Anderen. In den meisten Fällen sind das die Herausgeber (Plattenlabel) der Tonträger sein.
Zudem darfst du für solche Sachen nur Originale Tonträger verwenden. Leg´mal eine gebrannte CD ein und lass dich erwischen. Auch wenn du die Musik selber legal gekauft hast. Es ist zwar möglich für dich legal eine Kopie zu erstellen, aber die müsstest du anmelden, bzw. dir genehmigen lassen. Das weiter auszuführen wäre für deine Frage zu viel.
Fakt ist, das du nicht einfach wahllos Videos (Musik) bei YouTube herunter lädst um sie als Hintergrundmusik in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Rechne damit, das es Neider und Konkurrenz gibt, die dir ein Bein stellen wollen. Schnell hast du das Ortungsamt, Zoll oder jemand von der GEMA am Hals. Und selbst wenn du GEMAfreie Musik verwendest hast du Probleme mit der GEMA, weil die das prinzipiell nicht glauben wollen.
Die GEMA soll ja angeblich die Künstler hier in Deutschland schützen. Sie ist dafür zuständig, dass in öffentlichen Räumen oder auf öffentl. Plätzen nur lizenzierte Musik und von der GEMA gestattete Musik gespielt wird.
Wenn du deine eigenen Lieder in der Disko spielst, dann kann dir die GEMA mal am Hintern runterrutschen, aber bei Youtube heruntergeladene...nope! Denn mit kostenlos erhaltenem Musikcontent bist du gewerblich aktiv. Da solltest du nicht nur auf die GEMA aufpassen, sondern auch auf das Ordnungsamt oder auf die Plattenagenturen der Künstler. Die setzen auch gerne mal vierstellige Urheberechtsstrafen an.
MfG
Oha.. na dann... beehre mich bitte mit deiner kompetenten Antwort. Ich lerne gerne dazu.
Die GEMA sperrt keine Musik auf You-Tube, das KANNN und DARF sie nicht
Wenn du öffentlich Musik spielst, musst du, egal ob sie bei YouTube online ist oder nicht, GEMA-Gebühren zahlen, Halt weil du die Musik AUFFÜHRST. Ausnahme sind LIZENZFREIE Musikstücke
Ob du zahlen musst, hängt davon ab, ob der Künstler bei der GEMA angemeldet ist, NICHT, ob es die Musik auch bei YouTube gibt.
Du musst fürs Abspielen natürlich NICHT die Künstler fragen, du musst das nur bei der GEMA anmelden, mit einer Liste der Stücke, und die Rechnung bezahlen. Die GEMA ist dafür da, in diesem Fall die Künstler zu vertreten, man muss die nicht noch extra fragen!
"Die GEMA ist dafür da, in diesem Fall die Künstler zu vertreten, man muss die nicht noch extra fragen!" Dir ist klar, dass die Gema nur diejenigen Urheber vertritt, von denen sie den Auftrag dazu bekommen hat?
1. Im Prinzip ja, die Diskothek zahlt Lizenzgebühren an die GEMA.
2. Es muss kein Künstler um Genehmigung gefragt werden, dafür ist ja die GEMA da.
3. Die Gebühren richten sich nach Grösse der Disco und nach den Eintrittspreisen.
Tabelle für 2015 hier:
Beispiel: Disco 500m2 Grösse, Eintritt 4 Euro, GEMA-Gebühr 180,66 Euro
Für Urheber, die die Nutzungsrechte ihrer Musik nicht durch die Gema vertreiben lassen, nützt dir auch eine Gemaanmeldung nichts,
Vielleicht soltlest du dich darüber informieren, was die Gema überhaupt tut, bevor du inkompetent Antworten schreibst...