Als Medium: Kartenleger, Energiearbeiter und Engelmedium Gewerbe anmelden?
Hallo zusammen,
Ich werde bald 26 Jahre alt und lege seit meinem 14. Lebensjahr die Karten. Habe bis dahin immer "hobbymäßig" Karten gelegt und im Bekannte- und Freundeskreis. Bisher habe ich nur positives Feedback bekommen und beherrsche mein Können mit der Weile blind (davon mal abgesehen habe ich auch die Hellsicht meiner Ur-Großmutter geerbt). Außerdem kann ich Blockaden durch Energieübertragung lockern und führe Kontakte zu Engeln und anderen Lichtwesen
Ich bin zur Zeit Student und studiere Soziale Arbeit (will später mal die Spirituelle Lebensberatung mit meinen Kenntnissen aus dem Studium verbinden). Möchte das Kartenlegen aber auch als Verbindung von Nebentätigkeit und Hobby weiterhin jetzt schon tätigen. Ich habe bereits meine Beratungen bei ebay angeboten, musste aber leider aufhören weil man da nur noch mit einem gewerblichen Account arbeiten darf :-/ Jetzt mache ich es privat mit Kleinanzeigen! Die Leistungsnehmer (so nenne ich sie jetzt einfach mal) waren bisher immer begeistert von mir. Jetzt kann ich sie bei ebay gar nicht mehr beraten -.-" Hotlines sind wohl auch erstmal tabu. Da brauche ich sowieso einen Gewerbeschein und ich neben meinem Studium wird das glaube ich nichts. Vielleicht kann mir ja jemand seinen Rat geben! Fakt ist ich bin ein Neuling, wenn es um die öffentliche Beratung geht. Erfahrung in meinem Handwerk habe ich!
Und Fragen die ich noch habe?
- Brauche ich unbedingt einen Gewerbeschein oder krieg ich das irgendwie so als hobbymäßige Nebetätigkeit durch?
- Wenn ja, wie geh ich da vor. Was kostet mich das, da ich ja auch noch in meinem Studium finanziell unterstützt werde?
2 Antworten
Hallo Nightmared,
grundsätzlich haben wir in Deutschland ein einfaches Prinzip: Wer Geld mit einer dauerhaften Tätigkeit verdient ist Gewerbetreibender und muss dies dem Finanzamt mitteilen.
Wie bereits erwähnt rate ich dir, dass du dich vor der Gewerbeanmeldung einmal von der IHK, der Wirtschaftsförderung oder einer Unternehmensberatung beraten läßt. Hier kann man individuell auf deine Fragen eingehen.
Wenn Du dein Gewerbe anmeldest, solltest du darauf achten, dass das Gewerbe im "Nebenerwerb" angemeldet wird. Nach der Gewerbeanm,eldung erhältst Du vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Ertfassung. Diesen Bogen solltest Du nur mit Hilfe eines Steuerberaters oder Unternehmensberater ausfüllen um hier keine Fehler zu machen.
Zum Thema "finanzielle Unterstützung zum Studium" wäre es gut zu wissen, ob es dsich dabei um BAFÖG oder um eine Unterstützung der Eltern handelt.
Danke dir das hat mir schon mal sehr viel geholfen!
Ich werde im Studium noch von meinen Eltern unterstützt und erhalte tatsächlich noch mit fast 26 Kindergeld!
Deswegen ja auch die Frage ob ich einen Gewerbeschein brauche... Wenn ich Kinder in den Familien betreue, dann benötige ich ja ebenfalls keine Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt.
Wenn du damit Geld verdienen willst, ist das kein Hobby, sondern Gewerbe. Du hättest es schon längst anmelden müssen. Als Eingangsbestätigung gibt es dann den sogenannten "Gewerbeschein". Je nach Stadt fallen da Gebühren von 20-30 € an.
Oh mein Gott. ich denk du bist Hellseher/in und kannst aus den Karten lesen. Werden dir deine Fragen da nicht beantwortet?
Jedes Einkommen aus selbstständiger Arbeit ist Einkommesnsteuer und sozialabgabenpflichtig.
Nun ja, ich hoffe doch, dass nicht all zu viele auf diese Scharlatei hereinfallen.
Hallo Griesuh,
Ein freundlicher Ton, Respekt und Höflichkeit gegenüber den anderen Community-Mitgliedern sind uns wichtig. Auch wenn die Antwort für dich auf der Hand liegt - der Nutzer hat ja genau aus diesem Grund seine Frage gestellt: weil er Hilfe braucht.
Bitte achte in Zukunft darauf, deine Antwort wird sonst gelöscht.
Vielen Dank für dein Verständnis und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
Die Anmeldegebühren sind einmalig für die Bearbeitung. Wenn du dann pro Jahr mehr als 8.354 € verdienst, musst du auch Einkommensteuer zahlen, wie jeder andere...
Danke für den Hinweis. Nur, ich sah meine Antwort nicht unhöflich, eben nur sehr direkt und klar. Hier in diesem "Forum" müssten ganz andere Beiträge gelöscht werden.
Ok das hilft mir schon mal weiter. Danke! Sind das einmalige Gebühren oder muss ich anschließend noch Steuern zahlen?!