Als Medium: Kartenleger, Energiearbeiter und Engelmedium Gewerbe anmelden?

2 Antworten

Hallo Nightmared,

grundsätzlich haben wir in Deutschland ein einfaches Prinzip: Wer Geld mit einer dauerhaften Tätigkeit verdient ist Gewerbetreibender und muss dies dem Finanzamt mitteilen.

Wie bereits erwähnt rate ich dir, dass du dich vor der Gewerbeanmeldung einmal von der IHK, der Wirtschaftsförderung oder einer Unternehmensberatung beraten läßt. Hier kann man individuell auf deine Fragen eingehen.

Wenn Du dein Gewerbe anmeldest, solltest du darauf achten, dass das Gewerbe im "Nebenerwerb" angemeldet wird. Nach der Gewerbeanm,eldung erhältst Du vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Ertfassung. Diesen Bogen solltest Du nur mit Hilfe eines Steuerberaters oder Unternehmensberater ausfüllen um hier keine Fehler zu machen.

Zum Thema "finanzielle Unterstützung zum Studium" wäre es gut zu wissen, ob es dsich dabei um BAFÖG oder um eine Unterstützung der Eltern handelt.

Nightmared 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 12:40

Danke dir das hat mir schon mal sehr viel geholfen!

Ich werde im Studium noch von meinen Eltern unterstützt und erhalte tatsächlich noch mit fast 26 Kindergeld!

Deswegen ja auch die Frage ob ich einen Gewerbeschein brauche... Wenn ich Kinder in den Familien betreue, dann benötige ich ja ebenfalls keine Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt.

Wenn du damit Geld verdienen willst, ist das kein Hobby, sondern Gewerbe. Du hättest es schon längst anmelden müssen. Als Eingangsbestätigung gibt es dann den sogenannten "Gewerbeschein". Je nach Stadt fallen da Gebühren von 20-30 € an.

Nightmared 
Beitragsersteller
 15.02.2015, 22:44

Ok das hilft mir schon mal weiter. Danke! Sind das einmalige Gebühren oder muss ich anschließend noch Steuern zahlen?!

Griesuh  16.02.2015, 07:57
@Nightmared

Oh mein Gott. ich denk du bist Hellseher/in und kannst aus den Karten lesen. Werden dir deine Fragen da nicht beantwortet?

Jedes Einkommen aus selbstständiger Arbeit ist Einkommesnsteuer und sozialabgabenpflichtig.

Nun ja, ich hoffe doch, dass nicht all zu viele auf diese Scharlatei hereinfallen.

Ted, Support1  16.02.2015, 13:13
@Griesuh

Hallo Griesuh,

Ein freundlicher Ton, Respekt und Höflichkeit gegenüber den anderen Community-Mitgliedern sind uns wichtig. Auch wenn die Antwort für dich auf der Hand liegt - der Nutzer hat ja genau aus diesem Grund seine Frage gestellt: weil er Hilfe braucht.

Bitte achte in Zukunft darauf, deine Antwort wird sonst gelöscht.

Vielen Dank für dein Verständnis und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Geochelone  16.02.2015, 18:11
@Nightmared

Die Anmeldegebühren sind einmalig für die Bearbeitung. Wenn du dann pro Jahr mehr als 8.354 € verdienst, musst du auch Einkommensteuer zahlen, wie jeder andere...

Griesuh  19.02.2015, 06:50
@Ted, Support1

Danke für den Hinweis. Nur, ich sah meine Antwort nicht unhöflich, eben nur sehr direkt und klar. Hier in diesem "Forum" müssten ganz andere Beiträge gelöscht werden.