Benachrichtigung zur Rücklastschrift mit 2,50 € kosten? Kreissparkasse Köln

7 Antworten

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Für die Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift darf die Bank kein zusätzliches Entgelt von ihrem Kunden verlangen. Das gilt aber nicht für die zusätzliche Dienstleistung, den Kunden darüber zu informieren.

Im Preisverzeichnis der KSK Köln ist es ausdrücklich aufgeführt:

"Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 2,50 EUR"

Die Kosten für die Rückgabe der Lastschrift werden dagegen dem Einreicher mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt.

https://www.ksk-koeln.de/agb_default.aspx (unter 5.2)

TheCerb 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 17:15

Da steht nicht Lastschrift sondern Überweisungsauftrag ... Das ist doch nicht das Selbe ?!

Rolf42  23.09.2010, 17:41
@TheCerb

Blätter mal weiter auf Seite 10 - Abschnitt 3: Lastschriften

TheCerb 
Beitragsersteller
 26.09.2010, 03:19
@Rolf42

Danke!

Warum die Spasskassen keine Banken sind. Das sind nun Verwaltungskosten fuer Spasskassen und damit waere eine neue klage faellig. Sowas kommt davon, wenn jemand zu einem Geldinstitut geht, was lokalpolitiker leiten ;-)

truxumuxi  23.09.2010, 14:37

Du spinnst doch, weil das nicht zutrifft. Ich bin auch bei der Kreissparkasse und ich kenne sowas gar nicht bei Rücklastschriften, soviel zu deiner Behauptung. A l l e Banken belasten einem das Porto von 55 Cent, wenn sie den Kunden benachrichtigen, weil sie eine Überweisung mangels Deckung nicht ausführen.

James131  23.09.2010, 14:48
@truxumuxi

Ich spinne? Faxen, ich kenne allein 4 kreisspakassen bei denen das so ist, als ist das KEIN einzelfall. Ich weiss aus zuverlaewssiger Quelle noch von mindestens drei weiteren bundesweit .... also was behauptest Du jetzt?
Auch dasa mit dem Porto ist voelliger unfug denn es gibt mindestens drei banken, die andere tarife anbieten oder gar keine kostenb dafuer erheben ....
Im uebrigen ging es um den Posten der Rueckbuchung .... das Porto kommt noch oben drauf ... soviel zu dem ;-)
Zur information eine Spasskasse ist KEINE bank

Banken dürfen keine Gebühren für nichtausführbare Lastschriften berechnen - für den Hinweisbrief aber wohl ... und da nehmen sie bis zu 5€ pro Brief. Quelle: BGH, Urteil vom 8. März 2005 - XI ZR 154/04 - OLG Köln - egal was Opi am Schalter so erzählt. Beschwerden an den Bundesverband Kreditinstitute

Übrigens, egal was in der Preisliste oder AGB steht - es gilt das Recht und nicht der Wunsch der Institute

Rolf42  23.09.2010, 16:30

Es gibt keinen "Bundesverband Kreditinstitute". Dachverband der Sparkassen ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (www.dsgv.de).

TheCerb 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 14:51

werd jetzt nicht ganz schlau.. ich beschwer mich beim Bundesverband? dürfen die nur den realen Briefwert nehemn? Ausserdem habe ich die nie um den Hinweisbrief gebeten..

Kann man gegen Benachrichtigungen von der Sparkasse (für welche unsere Sparkasse 1,00€ berechnet) auch sein Selbstberstimmungsrecht nach § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) geltend machen? Im Grunde geht es doch um nicht gewollte Post, die zudem auch wenig Sinn macht, da man mind. einmal im Monat seine Kontoauszüge holt.

Die Sparkassen berechnen nunmehr ein Mitteilungsentgelt von sage und schreibe vier Euro für jede nicht ausgeführte Lastschrift mangels Deckung. Auch dann wenn die Lastschrift z.B. 3,50 EUR beträgt und mangels Deckung nicht ausgeführt wird. Die Umbenennung in Mitteilungsentgelt ändert nichts an der Rechtslage...meine Empfehlung Klage erheben ggf. über PKH. Hier triffts die Ärmsten der Armen....