Beleihung des TÜV

2 Antworten

Die Betrauung mit den hoheitlichen Prüfungen (HU, SP, AU, Änderungsabnahmen) regelt für amtl. anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) der Technischen Prüfstellen das Kraftfahrzeugsachverständigengesetz (KfSachVG), für die Prüfingenieur der Überwachungsorganisationen regelt das die Anlage VIII der StVZO. Die Fahrzeugüberwachung ist grundsätzlich Landesrecht und somit die Aufgabe des jeweiligen Landesministeriums. Dieses delegiert die "hoheitliche" Tätigkeit an die aaSoP der TP und die PI der ÜOs.

Die anderen Prüfungen sind frei marktwirtschaftlich. Es steht natürlich jedem anbieter frei, sein Produkt durch einen Sachverständigen zertifizieren zu lassen

Beleihung meint nur, dass der private "Technische Überwachungsverein" technische Überprüfungen staatlicher Vorgaben machen kann; der Staat könnte auch eine andere Firma damit beleihen. Der Staat gibt somit die Überprüfung seiner Vorgaben, was eigentlich eine hoheitliche Aufgabe wäre, lediglich an einen Dritte, nicht staatliche Organisation ab.

Wenn also staatliche Vorgaben in Sachen Internet existierten, dürften die vom TÜV geprüft werden.

Der TÜV prüft aber auch z.B. auf Einhaltung von DIN-Normen oder als auditierter Prüfer die Einhaltung privatwirtschaftlicher Vorgaben (Kundenservicelevel usw.).

Der TÜV ist eine Prüf- und Überwachungsorganisation, der z.B. auch Qualitätszertifikate, Energiezertifikate, Umweltzertifikate vergibt / überprüft.

Das ist jetzt sehr vereinfacht, aber hoffentlich ebenso verständlich erklärt.

Kurz: Privatrechtlich können die auch prüfen was sie wollen, wenn sie privat beauftragt werden.