Strafe bei illegalem Auspuff?
Wie der Titel schon erahnen lässt würde es mich interessieren, welche Strafe mich erwartet, wenn ich einen nicht zugelassenen Auspuff auf mein Motorrad mache und von der Polizei erwischt werde. Gibt es da nur eine Geldstrafe oder kann das ernsthafte Konsequenzen haben?
5 Antworten
Ist mit zuletzt zu DM-Zeiten passiert. War damals schon teuer und gab auch einen Punkt. Lohnt nicht....
Hier musst Du hauptsächlich zwischen zwei möglichen Delikten unterscheiden :
- unzulässig weil E-Teilezulassung fehlt, zu laut, aber ohne relevante Leistungssteigerung ,
- zzgl. obigen Punktes MIT relevanter / unzulässiger Leistungssteigerung.
Insbesondere " Mit " kann neben Bussgeld und Untersagung der Weiterfahrt bis zur Vorführung in ordnungsgemässen Zustand auch zu einer Einziehung des Fahrzeuges und Zwangsbegutachtung auf eigene Kosten führen .
Sollten dadurch höhere Führerscheinklassen als vorhanden in Folge der Leistungshebung betroffen sein, kann das schnell auch mal zu einer Straftat ( Fahren ohne FE ) werden.
Im Falle eines Unfalls kannst Du zudem je nach Grad der Wiedrigkeiten / Typveränderung / Betriebsunsicherheit Deines Fahrzeuges noch in Regressforderungen durch Deine KFZ - Haftpflicht bei Fremdschäden geraten.
Wenn das Ding mehr Leistung bringt dann ist das Fahren ohne Versicherung, eventuell auch ohne Führerschein und möglicherweise Steuerhinterziehung.
Du bist dann ziemlich lange Fußgänger.
Wenn durch den geänderten Auspuff die Leistung steigt dann erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz. Diese "Mär" lernt man in der Fahrschule.
Wie kann der V-Schutz erlöschen? Allerhöchstens bei einem Unfall in Regress genommen werden, das ist alles (teuer genug-keine Frage) ..Die Mär hält sich hartnäckig:))
Diese "Mär" lernt man in der Fahrschule.
Ja, und genau deswegen wird dieser Schwachsinn ununterbrochen nachgeplappert, natürlich ohne dass auch nur ansatzweise irgendein Anflug eines Zitats der rechtlichen Grundlage genannt werden kann. Man hat das ja mal so gehört und jeder, der das Gegenteil behauptet, ist ein Depp.
Es gibt keinen Straftatbestand namens "Fahren ohne Versicherung", in welchem Gesetzbuch soll der bitte zu finden sein? Falls Fahren ohne bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag gemeint sein sollte, wäre auf den bestehenen Haftpflichtversicherungsvertrag zu verweisen.
Zudem ist Fahren ohne Führerschein sowas von nebensächlich, da hier, falls die Voraussetzungen vorliegen sollten, das Fahren ohne Fahrerlaubnis überwiegt.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ---> Fahren ohne Versicherungsschutz.
Wenn es wirklich zu einem Unfall kommt, hast du schlechte Karten.
Das Motorrad kann auch direkt still gelegt werden. Das heißt du darfst keinen Meter mehr damit fahren, bis deine Betriebserlaubnis wieder gilt.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist Unsinn, wenn zum Zeitpunkt der Fahrt bereits eine wirksam geschlossene KFZ-Haftpflicht bestand. Die Versicherung kann je nach Grad der Mängel und Zusammenhänglichkeit mit einem Unfallgeschehen dann aber Regressleistungen zurückfordern.
Dann lies mal die Versicherungsbedingungen ! Bei Manipulationen mit Verlust der Betriebserlaubnis endet auch der Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt zwar erst mal, aber sie holt sich das Geld zurück.
Na das hat sie doch geschrieben. Regress. Allerdings leistet die Kasko den eigenen Schaden nicht.
Genau DAS ist der Punkt "Regress"...
Dann lies mal die Versicherungsbedingungen !
Welche Versicherungsbedingungen? Etwa sie des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrags? Dir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen §6 PflVG ("Fahren ohne Versicherungsschutz", wie ihr es immer nennt) voraussetzt, dass kein Haftpflichtversicherungsvertrag besteht?
Die Betriebserlaubnis die erlischt.
das heißt du darfst zu Fuss wieder nach hause gehen. Das Fahrzeug darf keinen Meter mehr bewegt werden.
dann ist das Fahren ohne Versicherung,
erkläre dies Mär mal ...