Beleidigung behinderter Menschen gleich Gesetzverstoß?
Es heißt doch "die Würde des Menschen ist unantastbar" wenn jetzt ein gesunder Mensch einen Behinderten beleidigt und sich über ihn lustig macht, ist das dann ein Gesetzverstoß?
8 Antworten
Da müssten bei uns aber fast alle Kinder im Dorf schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, weil die meinen behinderten Sohn schon sehr oft geärgert haben! Ein Gesetzesverstoss ist es nicht, aber absolut charakterlos!
Die Kinder geben nur wieder, was das Elternhaus vorgibt. Ich nehme mal an, dass die Kinder gar nicht wussten, was genaus sie da eigentlich gesagt haben und worüber sie hergezogen sind. Sie werden einfach ihre genauso unwissenden und mit Vorurteilen behafteten Eltern wieder gegeben haben.
Frag mal einen Behinderten, ob ihn gerade jemand geärgert hat, dann sagt er nein, egal ob er erwachsen oder Kind ist! Wo kein Kläger, da kein Richter, leider!
da hast du recht!
Die Behinderung spielt dabei keine Rolle. Jede Beleidigung, sofern es eine ist, kann angezeigt werden.
So sehe ich das auch
Dummerchen, wenn die Würde unanatastbar ist, kann sie doch gar nicht verletzt werden.
Artickel 1 unseres Grundgesetzes (allgemeine Schulbildung)
Schon klar. Und was steht denn da?
nö ist doch so
Was zum Kuckuck,hat das mit Behinderung zu tun?Jede Beleidigung ist ein Gesetzesverstoss!
Es gibt Altersgrenzen betr. der Schuldfähigkeit.