Bekommt mein Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft wenn es in der Türkei auf die Welt kommt?
Hallo zusammen
Ich möchte etwas wissen unszwar bekommen wir ende August ein Kind.
Bekommt mein Kind automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft da ich Deutscher bin ? Meine Frau ist Türkin und Ich Deutscher. Hab hier beim Standesamt nachgefragt und die meinte neee bekommt sofort die Türkische Stattsbürgerschaft keine Chance für die Deutsche da die Mutter türkin ist. Kam mir irgendwie komisch vor. Muss aber auch dazu sagen das viele hier in der Türkei null Plan haben von dem was die machen.
7 Antworten
Da ist die Standesbeamtin schlecht informiert, Schande über sie. Wenn Du deutscher Staatsangehöriger bist, wird Dein Kind automatisch ebenfalls deutscher Staatsbürger. Das erfordert vor allen Dingen, dass für Deutschland einwandfrei feststeht, dass Du (oder ein anderer Deutscher) der Vater ist. Du solltest also in der Geburtsurkunde genannt sein und es sollten keine Gründe bekannt sein, die Deine Vaterschaft zweifelhaft erscheinen lässt. Als Ehemann der Mutter wird das routinemäßig unterstellt.
Noch eines ist möglicherweise wichtig: Wenn Du selbst (und Dein Kind) im Ausland geboren bist, musst Du die Geburt innerhalb eines Jahres beim deutschen Konsulat im Geburtsland anzeigen. Das sicherste ist also, dass Du nach der Geburt beim deutschen Konsulat einen deutschen Reisepass für Dein Kind beantragst und erhältst.
Mit einem hatte die Standesbeamtin allerdings recht. Euer Kind erhält die türkische Staatsangehörigkeit, weil seine Mutter Türkin ist (und nicht, weil es in der Türkei geboren ist). Es wird mit der Geburt Doppelstaatler/in und kann dies sein/ihr Leben lang bleiben, jedenfalls aus deutscher Sicht. Dieses doppelstaatliche Kind verschafft Euch beiden Eltern Aufenthaltssicherheit in Deutschland und ich nehme an in der Türkei. Deutschland weist keinen ausländischen Elternteil aus, wenn und solange dieser für das Kind sorgt. Ich nehme an, dass das die Türkei ebenso handhabt.
Wollte schreiben: Deutschland weist keinen ausländischen Elternteil eines deutschen Kindes aus, wenn und solange ...
§ 4 Staatsangehörigkeitsgesetz
Yap wohne in der Türkei.
Natürlich kann ein türkisches Standesamt dazu nichts sagen, da musste schon eine deutsche Behörde fragen. Steht auch alles auf der Website der deutschen Botschaft, schau mal da drauf.
Ok ich guck mal nach dankeschön
Wenn die Mutter Türkin ist und ihr auch dort lebt, dann natürlich die türkische Staatsbürgerschaft.
nein, sie leben alle in der Türkei. Das ist nicht wie hier, wo man mit mehreren Identitäten rumrennen kann.
Was hat die Tuerkei mit der deutschen Staatsangehoerigkeit des Kindes zu tun? Gar nichts!
... und die deutsche natuerlich ebenfalls (wegen des deutschen Vaters).