Bekommt man zu zweit einen WBS, wenn nur einer von beiden Sozialleistungen bezieht?
Ich möchte gerne mit meinem Partner zusammen ziehen. Ich mache zur Zeit während der Wartezeit auf einen Studienplatz einen Bundesfreiwilligendienst und bekomme zur Aufstockung noch Sozialleistungen. Mein Partner geht normal arbeiten. Für uns beide wäre das die allererste eigene Wohnung. Würden wir einen WBS überhaupt bekommen? Denn ohne gibt es kaum günstige Wohnungen, die für uns in Betracht kämen.
3 Antworten
Einen WBS bekommen diejenigen, deren Einkommen entsprechend niedrig ist. Die Einkommensgrenzen sind in den Bundesländern unterschiedlich hoch.
In Berlin dürfen 2 Personen z.B. 25.200 € Einkommen / Jahr haben.
Man kann für die Feststellung des jährlichen Einkommens nicht einfach das Monatsgehalt zusammenrechnen, denn es gibt sehr viele anrechenbare Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden - diese sind auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Einfach in der Stadt zum Wohnungsamt oder auf die Gemeinde gehen, wo man eine Wohnung haben möchte und den Antrag stellen.
Im Netz gibt es häufig die WBS-Anträge, die man sich runterladen kann und am PC ausfüllen ist auch oft möglich. Einfach mal schauen.
Ehrlich gesagt keine Ahnung.
Ihr könntet es einfach versuchen, mehr als nein sagen können sie ja nicht.
In einer Bedarfsgemeinschaft muß der vermögende Partner Sie mit durchfüttern!