2016 wurde meine Freundin eingebürgert und hat somit den deutschen Pass. Die Mutter kommt aus Frankreich der Vater aus Irak und somit hatte sie die französische und irakische staatsangehörigkeit schon davor gehabt (mit Geburt).
Bei der Einbürgerung muss man ja die vorherigen Staatsbürgerschaften ablegen. Außer man die EU-Bürgerschaft. Also konnte sie die französische Staatsbürgerschaft behalten.
Nun zum Problem: Die irakische Staatsangehörigkeit kann abgelegt werden, wurde aber nicht rechtzeitig geschafft. Aber sie hat somit trotzdem den Deutschen Pass bekommen. (eine Regelung erlaubt dies)
Aber theoretisch kann sie die Irakische Staatsangehörigkeit ablegen, der Vater möchte das nicht. (Es gab Auseinandersetzungen zwischen Vater und Tochter)
Nun zur Frage: Kann deshalb die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden, wenn seit fünf Jahren die Ablehnung der irakischen Staatsangehörigkeit nicht erfolgt wurde?Sie ist schon 19 und bis jetzt kam kein Brief oder ähnliches.
Sie möchte bald die Ausbürgerung beim irakischen Konsulat versuchen.
Kann die deutsche Staatsbürgerschaft angefochten werden? Theoretisch hat das der Vater vermasselt.