Bekommt man beim Besuch des Abendgymnasiums auch Hartz4?
Hallo
Habe einmal eine theoretische Frage. Wenn man das Abendgymnasium besucht, welche seit neuestem auch Vormittagsunterricht von 09.00 - 13.15Uhr anbietet, auch Hartz4?
Als ich die Schule ab 14.00Uhr besucht hatten bekam ich dieses. Frage mich halt nur ob man unbedingt morgends dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
4 Antworten
Hi,
wenn du keine Arbeit findest, um dich selbst zu finanzieren, dann bekommst du auch dann Hartz4.
Aber natürlich ist der Grundgedanke, dass man Teilzeit zur Schule geht, um in der anderen Zeit arbeiten zu gehen.
Das ist ja theoretisch Teilzeit. Nur das der Unterricht halt Vormittags stattfindet und nicht Nachmittags oder Abends. Normalerweise ist es ja egal wann man arbeitet oder Arbeit sucht. Abendgymnasien sind ja für Berufstätige, daher steht man ja eigentlich auch egal zu welcher Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Abendgymnasium ist für die, die es nur nebenbei machen. Daher bekommt man kein Geld.
Vormitags muss man sogar machen, wenn man nichts anderes hat, dafür bekommt man jedoch auch Bares. Vorrausgesetzt man will sein Abitur.
Meiner Meinung nach ist Vollzeitschule besser, man bekommt Geld und Ruhe hat man auch noch.
Du arbeitest Vollzeit und muss dann noch bis 22 Uhr zur Schule, wer macht schon sowas Freiweillig, bei klaren Verstand...
Das ist seltsam, denn ich habe vor paar Wochen das selbe Problem gehabt und mich deshalb erkundigt...
Es kann durchaus sein, dass es in jedem Bundesland verschieden ist.
Es gibt Abendgymnasien die auch Tagesunterricht anbieten. Wenn es eine Parallelklasse in den Abendstunden gibt, kann auch ein AlG 2 Empfänger am Tagesunterricht teilnehmen.
Es muss nur gewährleistet sein, dass der Schüler in den Abendunterricht wechseln kann, falls er vermittelt wird.
Ach durch das Jobcenter kam noch nie was.
Wenn du tagsüber zur Schule gehst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Das ist Grundvoraussetzung für Arbeitslosengeld.
Es ist doch im Prinzip egal, ob man Vormittags oder Nachmittags und Abends dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Daher steht man zur Verfügung nur eben nicht morgens und man ist nicht verpflichtet 24Std am Tag zur Verfügung zu stehen. 3Std täglich reicht. Es heißt nicht umsonst Abendgymnasium für Berufstätige.
So lange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und zb auch zu Bewerbungen gehst die du (falls) vom Jobcenter bekommst ist das schon möglich außerdem verbesserst du ja auch deine vermittlungs- Möglichkeiten durch den Besuch:!Sprech- das mit deinem fallmanger ab zur Sicherheit!..
Doch man bekommt Geld. Vermutlich jemand der früher nicht die Möglichkeit dazu hatte.