Gemeinsame wohnung trotz Trennung mit kind?
Hallo zusammen
Ich hätte da eine Frage ich wohne noch mit meiner ex Freundin in einer Wohnung ich bezahle alles Miete, Strom etc. Jetzt ist meine frage kann ich von Ihr die Hälfte verlangen stehen beide im Mietvertrag drin?
P. S : Sie verlangt von mir Kindesunterhalt bekommt auch noch alles vom Kindergeld
Danke im voraus für die Antworten
Lg
PooK207
5 Antworten
Solange ihr unter einem Dach wohnt, kommst du ja deinen Unterhaltsverpflichtungen für das Kind nach. du betreust es, du kaufst ein, du bezahlst Miete, etc.
Also gibt es auch keinen Unterhalt für das Kind! Die Frage ist zudem: wie alt ist das Kind und warum zahlt sie keine Miete?
Wenn ihr Beide den Mietvertrag unterschrieben habt, dann sollten sich natürlich auch Beide anteilig daran beteiligen. Es sei denn, sie wäre Zuhause um das Kind zu betreuen und verdient selbst wenig bis nichts... Das Problem: den Vermieter interessiert es null woher er seine Miete bekommt. Zahlt einer nicht, hält er sich an den Anderen... sollte jetzt einer von euch ausziehen wollen, dann sollte man dringend mit dem Vermieter reden, ob er damit einverstanden ist die Person aus dem Mietvertrag zu entlassen. Das muss er nämlich nicht! Sonst müssten Beide die Wohnung kündigen oder drin wohnen bleiben... Natürlich kann auch einer ausziehen. Aber zahlt der Andere die Miete dann trotzdem nicht, dann wird der Vermieter die ausgezogene Partei auffordern zu zahlen. Also: Gedanken drüber machen wer auszieht und Vermieter die schriftliche Bestätigung geben lassen, dass er diese Person aus dem Mietverhältnis entlässt...
Auch auf Dinge und Kündigungen achten wie Versicherungen, Strom (ggf. umschreiben lassen, Fernsehgebühren etc.)
So, nochmal zum Kind:
Für die Kinder erfüllen Sie den Unterhalt zum einen durch Betreuung. Darüber hinaus kommen Sie für die Wohnkosten auf, da Sie die Miete allein zahlen. Zahlen Sie auch noch die übrigen Lebenshaltungskosten, wie Lebensmittel, Kleidung etc. ist kein Raum mehr für einen Barunterhaltsanspruch. Anders ist dieses nur dann zu beurteilen, wenn die Mutter mit Ausnahme der Wohnung alle anderen Kosten übernimmt.
Gäbe es Unterhaltsansprüche, dann wäre rechnersich das halbe Kindergeld anzusetzen. Was man theoretisch zahlen muss, kann man der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Gibt es nur einen Unterhaltsberechtigten (also nur das Kind), dann zahlt man eine Stufe höher. würde sie theoretisch auch noch Betreuungsunterhalt bekommen, weil das Kind unter drei ist, dann zahlt man entsprechend der Gehaltsstufe.
Beispiel: dein bereinigtes Netto beträgt 1580 Euro. Das Kind ist 4, die Mutter kann arbeiten bzw. arbeitet bereits wieder: das Kind bekäme 388 minus 102 (halbes Kindergeld) = 286 Euro. Stufe 2, nur ein Unterhaltsberechtigter... Stand ab Januar 2020
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/duesseldorfer_tabelle.php
Ihr solltet euch mal zusammen setzen und besprechen wie es weiter gehen soll.
Wer zieht aus?
Wer "bekommt" das Kind?
Wie sollen die Betreuungszeiten geregelt sein?
Ist der Vermieter einverstanden, dass nur noch einer in der Wohnung bleibt (schriftlich bestätigen lassen).
Was muss gekündigt bzw. umgeschrieben werden?
OK, dann wird neben dem Kindesunterhalt auch der Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig, so denn noch was von deinem Einkommen für sie übrig ist. Dadurch, dass ihr derzeit noch zusammen lebt und du ohnehin alle Kosten übernimmst, kommst du auch hier deiner Unterhaltspflicht nach. Auskunftspflichtig was dein Gehalt betrifft bist du allerdings derzeit schon. Denn sie muss ja wissen was das Kind und auch sie evtl. bekommen können, wenn ihr euch auch räumlich trennt.
Ob und wie lange Betreuungsunterhalt zu zahlen ist, ist auch davon abhängig (neben dem Einkommen), wann sie nach den drei Jahren wieder arbeiten könnte. Denn innerhalb der ersten drei Jahre nach der Geburt muss sie nicht arbeiten gehen. Du solltest dich also unbedingt mal mit einem Anwalt zusammen setzen um das Ganze errechnen zu lassen, wenn sich abzeichnet, dass ihr euch nicht einigen werdet.
Dennoch muss die Unterstützung auch nach dem dritten Geburtstag noch in besonderen Einzelfällen gezahlt werden, solange und soweit es dem Ex-Partner gerade aufgrund der Kinderbetreuung weiterhin unzumutbar ist, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Dies muss er jedoch gesondert begründen, notfalls auch vor Gericht.
Dein Selbstbehalt ihr gegenüber liegt übrigens bei 1200. Rutscht du bereits wegen des Kindesunterhaltes unter diese Summe, dann geht sie leer aus und muss staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, was sie ggf. ohnehin muss wenn sie zusammen mit dem Betreuungsunterhalt und Elterngeld nicht über die Runden kommen würde.
Wie gesagt: setzt euch zusammen und redet miteinander! Für dich ist derzeit auch wichtig das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, falls du es noch nicht hast und die Betreuungszeiten festzulegen.
Vielen Dank 😊👍
Ja, kannst du, sie kann in dem Zuge Unterhalt fürs Kind verlangen.
Beides rechnet man gegenseitig auf. und dann bleibt noch ein kleiner Betrag, den eine Seite der anderen schuldet, eventuell geht das sogar komplett gegeneinander auf.
ob ihr beide im Mietvertrag steht solltest du nachlesen!
Solange sie noch mit Dir zusammen wohnt und Du alles zahlst, steht ihr natürlich kein Kindesunterhalt zu.
Natürlich kannst Du einen Mietanteil von ihr verlangen, allerdings bist Du ihr bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.
Kommt jetzt darauf an, wie viel Du und wie viel sie verdient bzw. in den letzten 12 vor der Geburt verdient hat.
Kindesunterhalt und Kindergeld steht deinem Kind zu, deine Ex verwaltet es nur.
Wenn du ihr keinen Betreuungsunterhalt zahlst, wie soll sie dann Miete zahlen?
Da du so auf Krawall gebürstet bist, lege ihr nahe, auszuziehen oder DU gehst!
Wow danke für die ausführliche Antwort😊 Sie arbeitet nichts unser Kind ist erst 1 und halb Jahre alt