Kann man als (ehemaliger) Beamter auswandern?

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Kann man als  Beamter auswandern?

Ja - dies ist möglich. Man muss aber zuerst aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.

Informationen dazu findest du im Beamtenstatusgesetz - § 23 Abs. 1 Nr. 4

§ 23 Entlassung durch Verwaltungsakt

1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie

4. die Entlassung in schriftlicher Form verlangen

Bedeutet dann, dass Du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wirst.

Danach kannst Du in jedes Land deiner Wahl auswandern.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass Du für eine gewisse Zeit aus dem Beamtenverhältnis beurlaubt werden kannst ohne Dienstbezüge.

Wäre eine kleine Sicherheit, wenn dir das Leben im Ausland nicht so gelingt wie du es dir vorstellst - könntest du wieder zurück in deine Behörde.

Gruß Apolon

Ich glaube, Du möchtest das Pferd von hinten aufzäumen.

Erst kümmert man sich doch darum, dass man in dem Land, in das man auswandern will, alles geregelt hat, was zum Leben notwendig ist. Dazu gehört eine Arbeitsstelle und eine Wohnung. 

Wo möchtest Du wovon leben, wenn Du erst auswanderst und dann anfängst zu suchen?

RudiPaschke 
Beitragsersteller
 04.10.2015, 15:56

Ich bin kein Beamter und es war wie gesagt angenommen! Natürlich würde ich mich vorher vorbereiten! Die Frage ist einfach ob das geht, ob es Komplikationen geben würde

Beamte in dem Sinne wie in Deutschland gibt es in den wenigsten Ländern.

Um als Polizist  in einem anderen Land eingestellt zu werden, wirst du erst einmal die Staatsbürgerschaft erwerben müssen.

Als Pensionär kannst du dich wie jeder "normale" Rentner auf der ganzen Welt niederlassen. Deine Bezüge kannst du dir nachsenden lassen. Nur die Beihilfe funktioniert nicht

RudiPaschke 
Beitragsersteller
 04.10.2015, 18:57

dank dir!

Beamter ist kein Beruf, sondern eher eine Tätigkeit die du auch nur in Deutschland ausüben kannst. Mit 35 könntest du zwar kündigen, aber der Staat/Land zahlt dann nur die entsprechenden Rentenzahlungen ein, die du ohne Beamtenstatus geleistet hättest. Vor 65 kommst du also nicht an die Rente. Wenn du Rentenleistungen im Ausland beziehst, wird deine Rente gekürzt.