nach gewerbeanmeldung fremdes konto nutzen
habe vor ein kleines unternehmen zu gründen. meine frage: wenn der gewerbeschein auf mich läuft, sämtliche zahlungseingänge aber aufs konoto eines freundes eingehen, inwieweit mache ich mich strafbar, und wie ist das anzugeben?
6 Antworten
Es stellt sich mir die Frage, warum das Geld bei einem Freund auf's Konto soll und nicht bei Ihnen selber?
Im Gewerbeschein selbst ist mir nicht bekannt dass man dort bereits Bankdaten angeben muss!
Ich als Käufer hätte jedoch mehr als Zweifel warum Händler und Zahlungsempfänger nicht identisch sind - entschuldigen Sie diese Aussage.
Es sollte gut überlegt sein, denn Ihr Freund hält den Kopf für Sie hin wenn mit einer Überweisung, Geldeingänge oder Sonstigem irgendetwas schief läuft.
Neben den bereits erwähnten (guten) Gründe finde ich auch keinen Sinn darin Geld auf ein anderes Konto zu überweisen als auf das meinige????? Entweder hast du immense Schulden auf dem eigenen Konto, so dass die Kohle bei Eingang gleich wieder weg wäre, oder du versuchst deine Umsätze zu verheimlichen. Egal warum, beides ist nicht gut. Wenn das erste zutrifft verusche mit deinen Schuldnern eine gütliche Lösung- Mach Ratenzahlungen und ganz wichtig...HALTE DICH DARAN!! Sollte der 2. Grund zutreffen: Vorsicht...Finanzamt ist nicht doof. Die kommen dahinter und dann ist Schicht im Schacht für dich.
Es stellt sich ja die Frage warum?
Probleme ein eigenes Konto zu eröffnen?
Also, wenn es schon über einen Freund laufen soll, dann sollte es aber auch jeden Fall ein spezielles Konto für diese Geschäfte sein. Einmal damit nichts vermischt wird udn damit es beim Finanzamt nicht zum Eindruck kommt, es würde gemacht um Steuern zu verkürzen.
Ausserdem eine Vereinbarung treffen, warum man das andere Konto nutzt udn wie zu verfügen ist.
Wenn es geschieht um z. B. Geld vor der Pfändung zu sichern, oder Unterhaltszahlungen zu verhindern, dann ist es auf der Seite ein Betrug. Und dies dann für Beide. Für Dich, weil Du es machst udn für Deinen Freund die Beihilfe.
Das Problem wurde mir schon häufiger serviert. Mitarbeiterlohn auf Konto der Lebensgefährtin, abgekürzter Zahlungsweg, weil da Schulden bezahlt werden sollten usw.
Es ist rechtlich fraglich, ob eine Zahlung auf ein fremdes Konto überhaupt schuldbefreiend sein kann.
Die Banken müssen kontrollieren, ob die Einzahlungen auch zum Kontoinhaber gehören.
Wenn man durch Hartz-4 oder Privatinsolvenz was anderes machen will, dann muss man schon klüger vorgehen. So funktioniert das nicht.
Das dürfte recht schnell Ärger mit der Bank geben, weil der Freund bei der Kontoeröffnung sehr wahrscheinlich unterschrieben hat, das Konto nur "auf eigene Rechnung" zu nutzen.
Außerdem gelten für gewerblich genutzte Konten meist andere Bedingungen als für Privatgirokonten.