Einstiegsgehalt im öffentlichen Dienst?
Hi zusammen,
mich würde mal interessieren in welcher TVöD Klasse man anfängt, wenn man als Quereinsteiger beim öffentlichen Dienst arbeitet?
Ich habe umgeschult zum Groß- und Außenhandelskaufmann Fachrichtung Großhandel konnte im Anschluss aber leider nicht Fuß fassen. Möchte nun versuchen beim Amt einzusteigen.
In welcher Ebene/ Stufe startet man z.B. als Fachassisstent Eingangszone im Jobcenter oder Arbeitsamt oder Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung? Was gibt es noch für Möglichkeiten? Also als was kann man da noch arbeiten/ wie heißt die genaue Berufsbezeichnung? Welche Voraussetzungen muss man mitbringen? Muss man z.B. für den Sachbearbeiter ein Ausgebildeter Verwaltungsfachangestellter sein? Und auch hier wieder die Frage nach dem gängigen Starttarif?
Vllt seid ihr im öffentl. Dienst oder habt auch als Quereinsteiger angefangen und könnt mir da weiter helfen. Finde zwar TVöD Tabellen, aber ohne solche weiteren Angaben.
Danke und Gruß J1gsaw
5 Antworten
Da hier ja schon einige etwas beantwortet hatten, aber es wohl immer noch nicht ganz klar zu sein scheint, nochmal:
Jede Stadt, jeder Dienstherr, jede Behörde etc. entscheidet selber, welche Stellen wie bewertet werden. So kann man niemals genau sagen, wie welche Tätigkeit bewertet wird. Extrembeispiele: Ein Bauamtsleiter in einem Dorf hat evt. die Entgeltgruppe E9 (oft genügt eine Ausbildung), in einer größeren Stadt z.B. E15 oder außertariflich (Ingenieur+evt. Verwaltungsstudium Voraussetzung).
Auch bei den "normalen" Mitarbeitern, kommt es darauf an, wie die Tätigkeit bewertet wird. Ein Sachbearbeiter kann dabei genau so E5 wie E10 für bestimmte Tätigkeiten bekommen.
Lange Rede kurzer Sinn: Es steht dir frei, dich auf jede Stelle zu bewerben. In der Regel werden die Entgeltgruppen in der Stellenanzeige mit ausgewiesen. Wenn du das Gehalt akzeptabel findest und du dann die Stelle annimmst, ist ja alles Gut. Je höher deine Qualifikationen, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, auf eine besser bezahlte Stelle eine erfolgreiche Bewerbung zu machen.
Nochmal ein Beispiel: Ein Uni-Absolvent mit Master-Abschluss qualifiziert sich formell für Stellen ab E13. Es steht ihm aber selbstverständlich frei, sich z.B. für eine Stelle mit "nur" E10 zu bewerben, sofern ihm das Gehalt und die Tätigkeiten zusagen.
Das ist zwar ein extremes Beispiel, aber theoretisch ist das möglich.
Wer sich bewährt, kann auch mit einer mageren Ausbildung bessere
Positionen erreichen. Zumindest ist das meiner Erfahrung nach
wahrscheinlicher, als dass ein "Studierter" für eine "niedrigere" Stelle
genommen wird. Überqualifiziert heißt ja nicht automatisch, dass er für eine bestimmte Tätigkeit auch automatisch geeignet ist. Außerdem sollen ja Mitarbeiter langfristig dabei sein, bei einem "Überqualifizierten" kann man davon ausgehen, dass er sich bald nach was anderem umsieht.
Wie etwas eingruppiert wird, lässt sich in der Regel nicht einsehen. Oft ist das auch eine individuelle Sache. So können durchaus zwei Personen das gleiche machen, aber dennoch anders eingruppiert sein. Z.B. wenn Person A schon länger in der Dienstelle sitzt und schon in verschiedener Weise die Stellen gewechselt hat (und früher z.B. nach BAT bezahlt wurde), etc. das ist kompliziert.
Letzenendes ist es eine individuelle Sache. Du kannst eine Stelle entwedere annehmen oder ablehnen, wenn das Gehalt deiner Meinung nach nicht passt. Wenn du eine Weile dabei bist und der Auffassung bist, du müsstest höher bezahlt werden, kannst du beantragen, dass du höhergruppiert wirst. Im Streitfall kann z.B. die Gemeindeprüfanstalt mitinvolviert werden. Was diese dann sagt, gilt dann auch.
würde ein sehr überqualifizierter und studierter im Büro neben seinem Kollegen sitzen welcher ein ungelernter Schulabbrecher ist (beide üben die selbe Tätigkeit aus bspw. Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung) bekämen beide das gleiche (die gleiche Entgeldgruppe)!?
Unwahrscheinlich!
Möglich, wenn beide die erforderlichen Qualifikationen nach den Tätigkeitsmerkmalen nach der Vergütungsordnung haben, was man im Kommentar zum TVÖD nachlesen kann.
Im Streitfall kann z.B. die Gemeindeprüfanstalt mitinvolviert werden.
Was darf man denn darunter verstehen.
Meiner Meinung sollte man hier das Arbeitsgericht einschalten, denn eine Höhergruppierung in eine Entgeltgruppe die man entsprechend der Vergütungsordnung erreicht hat, können Arbeitnehmer einklagen.
Also in meiner Kommune (BW) ist es zumindest so, dass die Gemeindeprüfanstalt Stellenbewertungen überprüft, wie es in anderen Bundesländern ist, keine Ahnung!
Hallo J1gsaw,
deine Frage kann man nicht beantworten.
Denn die Behörde stellt Mitarbeiter ein, gemäß einer Ausschreibung und darin findet man die entsprechende Entgeltgruppe, wie auch die Tätigkeit die verrichtet werden muss.
Die Entgeltgruppen richten sich nach den bestehenden Fachkenntnissen in der Verwaltung und auch auf die bisherige Ausbildung.
Die Tätigkeit eines Großhandelskaufmannes kann man mit einer Tätigkeit bei einer Behörde nicht vergleichen.
Bei der Tätigkeit in einer Behörde wird Verwaltungsrecht, öffentliches Dienst Recht, Gesetzeskunde usw. erwartet.
Natürlich gibt es auch Tätigkeiten die man ohne dieses Fachwissen anstreben kann - muss dann aber damit rechnen, dass in den Anfangsjahren die Bezahlung in einer niedrigeren Entgeltgruppe beginnt und man nach Jahren und nach erlangten Kenntnissen die Leiter nach oben klettern kann.
Gruß N.U.
Das hängt davon ab, wie eine zu besetzende Stelle grundsätzlich eingestuft ist und dann gilt davon die Eingangsstufe
Nicht die Vorbildung ist entscheidend - nur die Bewertung der Stelle
Wie oder in wie fern wird denn da eingestuft? Ich mein, ein Sachbearbeiter ist doch ein Sachbearbeiter?
Nö - es gibt einfache, schwieriege und besonders schwierige Sachbearbeiteraufgaben und --entscheidungen und das hat Effekt für die Einstufung
Ich schätze mal deine genannten Stellen sind E7 oder E8. Das passt so ungefähr. Mit Studium fängt meistens ab E10 an
Die Einstufungen für Angestellte im ÖD sind nicht vergleichbar mit den Besoldungsstufen der Beamten mittlerer, gehobener oder höherer Dienst.
Da kommt es darauf an welche Tätigkeit verrichtet wird.
Und der TE hat bisher noch keine spezielle Ausbildung oder Fachkenntnisse vom ÖD.
Mit der EG mit der die Stelle bewertet ist. Und dabei in der Stufe 1.
Und in welche EG? gehört welcher Beruf?
Das spielt keine Rolle, bewertet wird nur die Stelle, niemals die Person.
Naja dann welche Stelle (z.B. der Fachassistent) gehört zu welcher Klasse?
Soweit auf jeden Fall schonmal danke, auch an alle anderen.
Qualifikation spielt an sich ja dann keine Rolle. Als extremes theoretisches Bsp. würde ein sehr überqualifizierter und studierter im Büro neben seinem Kollegen sitzen welcher ein ungelernter Schulabbrecher ist (beide üben die selbe Tätigkeit aus bspw. Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung) bekämen beide das gleiche (die gleiche Entgeldgruppe)!?
Lässt sich irgendwo einsehen, welche/r Job/ Stelle/ Tätigkeit in welche Entgeldgruppe fällt? Also wie in meiner Stadt bewertet und eingestuft wird? Oder kann selbst das varriieren, dass heute Stelle xy mit EG 5 und das nächste mal, in vllt 4 Monaten, die selbe Stelle mit EG 7 bewertet wird?