Hallo zusammen ,
ich versuche mich kurz zu fassen und mich auf das Wesentliche zu Beschränken.
Ich will ein Grundstück ( 5000qm / davon 2000qm Baufläche) kaufen das in einem Feriengebiet liegt und laut Bebauungsplan darf man nur Gebäude mit 100qm Grundfläche bauen. Ebenso darf man dort keinen festen Wohnsitz haben.Ebenso darf nur ein Vollgeschoss gebaut werden.
Hinter dem Grundstück befindet sich ein Weinberg und nebendran fäng das Naturschutzgebiet an.
Grundstück ist voll erschlossen.Man kann dort niemanden stören etc....
Die Situation vor Ort sieht aber anders aus , von 10 Grunstücken wohnen 8 Parteien dauerhaft dort und die Stadt weiss das auch.
Jedes Haus dort hat 2 Stockwerke ( die haben den Trick mit hochgezogenem Keller angewandt).
Allgemein hat man den Eindruck das dort jeder nach Lust und Laune gebaut hat.
Meine mündliche Bauanfrage wurde abgelehnt weil man dem " treiben" ein Ende machen will.
Ich habe vor einen 140qm Bungalow dort zu errichten, ohne Tricks und spätere Änderungen.
Meine Frage besteht eine Möglichkeit trotz der Anfrage meinen 140 qm Bungalow zu bauen ?
Und was wäre wenn ich die 100qm einhalte aber dafür wie die anderen mit 2 Geschossen baue, nur den 2.Wohnsitz dort anmelde ( aber natürlich trotzdem dort voll wohne).Kann die Stadt mich dann "rauswerfen" oder mir Schwierigkeiten machen?
Hoffentlich kann mir hierbei jemand vernünftig helfen , weil ich einen gewissen Druck habe und ich das Grundstück erst kaufen kann ,wenn ich weiss ,dass ich darauf bauen und dauerhaft wohnen kann.
Auf alle Fälle bedanke ich mich bereits im Vorraus und hoffe auf baldige Antwort......