Bekomme ich eine neue Steuer-ID, bei einem Nebengewerbe?

4 Antworten

Jeder Steuerpflichtige bekommt eine (!) Steueridentifikationsnummer, die natürlich für sein sämtliches Einkommen gilt. Egal, aus welcher Quelle dein Einkommen kommt, ist es einkommensteuerpflichtig. Ich wüsste allerdings nicht, warum dich das in eine andere Lohnsteuerklasse befördern sollte.

Ob du daneben umsatzsteuerpflichtig bist und zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, ist davon unabhängig. Möglicherweise bist du als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG bei entsprechend geringen Jahresumsätzen befreit. In jedem Fall solltest du dein Gewerbe aber beim Finanzamt anmelden. Das hilft dir auch bei weiteren Fragen weiter.

TJD1604 
Beitragsersteller
 12.12.2018, 16:41

Alles klar, vielen dank :)

Du bekommst eine (zusätzliche) Steuernummer für´s Gewerbe. Diese beiden Nummern verwendest du dann. Die eine für deine normale Arbeitnehmereinnahmen und die Andere für dein Gewerbe.

TJD1604 
Beitragsersteller
 12.12.2018, 16:41

Ok, danke für die schnelle Antwort :D

Natürlich wird das Einkommen aus deinem Onlineshop mit deinem regulären Einkommen zusammengerechnet.

An der Steuerklasse ändert sich nichts. Warum auch?

Jeder Mensch hat in seinem Leben nur eine unveränderliche Steuer-ID.

Meinst du die Steuernummer oder die USt-ID stattdessen?