Bekomme ich eine neue Steuer-ID, bei einem Nebengewerbe?
Sehr geehrte Community,
Wenn man nebenberuflich einen Onlineshop betreiben möchte und das als Einzelunternehmen (Kleingewerbe) betreibt, kann das doch theoretisch nicht unter der eigenen Steuer-ID laufen, da ich ja darunter meine Lohnsteuererklärung mache. Dann würde ich ja eine höhere Steuerklasse bekommen und das währe halt nicht so gut. Also meine Frage: Bekomme ich eine neue Steuer-ID wenn ich ein Nebengewerbe gründe, unter welcher ich dann eine Umsatzsteuererklärung machen kann? Welche dann nichts mehr mit meinem restlichen Einkommen zu tun hat?
MfG Tim
4 Antworten
Jeder Steuerpflichtige bekommt eine (!) Steueridentifikationsnummer, die natürlich für sein sämtliches Einkommen gilt. Egal, aus welcher Quelle dein Einkommen kommt, ist es einkommensteuerpflichtig. Ich wüsste allerdings nicht, warum dich das in eine andere Lohnsteuerklasse befördern sollte.
Ob du daneben umsatzsteuerpflichtig bist und zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, ist davon unabhängig. Möglicherweise bist du als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG bei entsprechend geringen Jahresumsätzen befreit. In jedem Fall solltest du dein Gewerbe aber beim Finanzamt anmelden. Das hilft dir auch bei weiteren Fragen weiter.
Alles klar, vielen dank :)
Du bekommst eine (zusätzliche) Steuernummer für´s Gewerbe. Diese beiden Nummern verwendest du dann. Die eine für deine normale Arbeitnehmereinnahmen und die Andere für dein Gewerbe.
Ok, danke für die schnelle Antwort :D
Natürlich wird das Einkommen aus deinem Onlineshop mit deinem regulären Einkommen zusammengerechnet.
An der Steuerklasse ändert sich nichts. Warum auch?
Jeder Mensch hat in seinem Leben nur eine unveränderliche Steuer-ID.
Meinst du die Steuernummer oder die USt-ID stattdessen?