Bekomme ich eine Betreuungsurkunde
Mein Mann und ich haben eine Betreuungsvollmacht. Diese aber nur für im Tresor. Nun musste ich meinen Mann in ein Krankenhaus bringen mit einer geschlossenen Abteilung. Daraufhin musste ich die Betreuungsvollmacht ü vorlegen, und diese wurde an das Amtsgericht weitergeleitet. Und ein Rechtsanwalt für das Verfahren bestellt. Bekomme ich nun eine Betreuungsurkunde, oder wie geht es weiter? Bin sehr verunsichert. Warum macht man dann eine Betreuungsvollmacht wenn sie nicht anerkannt wird im Krankenhaus? R. Wendel
4 Antworten
Der Betreuerausweis ist ein von dem Amtsgericht (Vormundschaftsgericht, ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist § 69b Abs. 2 FGG, ab 1.9.2009 § 290 FamFG. Der Betreuerausweis wird vom Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichtes üblicherweise im Rahmen eines Einführungsgesprächs ausgehändigt.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerausweis
Stimmt, aber zunächst muss ein Betreuungsbeschluss durch das AG ergehen.
Das Krankenhaus kann so etwas nicht einfach entscheiden. Solche Entscheidungen trifft ein zuständiges Gericht. Aber keine Sorge, der Richter wird dich auf jeden Fall berücksichtigen. Immerhin ist es für die auch eine Erleichterung, dass sie niemanden einsetzen müssen, sondern jemand da ist, der die Aufgaben übernimmt. Es wird zunächst einmal nur eine vorübergehende Betreuung angeordnet, denke ich. Aber das Gericht wird einen Betreuerausweis ausstellen, sobald der Beschluss ergangen ist.
Wird sie denn nicht anerkannt? Ich denke mal, dass du als gesetzliche Betreuerin bestellt wirst? Ich persönlich würde so eine Vollmacht nur ungern aus der Hand geben und bisher mit Kopien ausgekommen.
Wir haben seinerzeit eine vom Notar beglaubigte Vorsorgevollmacht ausfertigen lassen. Gut, das kostet im ersten Moment natürlich Gebühren. Doch diese steht einem vom Amtsgericht ausgestellten Dokument gleich. Hiermit hat es aktuell noch nie bei irgend welchen Institutionen Probleme gegeben. Daher ist diese Lösung stets vorzuziehen, um bei aktuellem Handlungs-bedarf unnötige Wartezeiten zu vermeiden.