Bekomme ich eine Betreuungsurkunde

4 Antworten

Der Betreuerausweis ist ein von dem Amtsgericht (Vormundschaftsgericht, ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist § 69b Abs. 2 FGG, ab 1.9.2009 § 290 FamFG. Der Betreuerausweis wird vom Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichtes üblicherweise im Rahmen eines Einführungsgesprächs ausgehändigt.

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerausweis

YK1972  01.05.2014, 09:58

Stimmt, aber zunächst muss ein Betreuungsbeschluss durch das AG ergehen.

Das Krankenhaus kann so etwas nicht einfach entscheiden. Solche Entscheidungen trifft ein zuständiges Gericht. Aber keine Sorge, der Richter wird dich auf jeden Fall berücksichtigen. Immerhin ist es für die auch eine Erleichterung, dass sie niemanden einsetzen müssen, sondern jemand da ist, der die Aufgaben übernimmt. Es wird zunächst einmal nur eine vorübergehende Betreuung angeordnet, denke ich. Aber das Gericht wird einen Betreuerausweis ausstellen, sobald der Beschluss ergangen ist.

Wird sie denn nicht anerkannt? Ich denke mal, dass du als gesetzliche Betreuerin bestellt wirst? Ich persönlich würde so eine Vollmacht nur ungern aus der Hand geben und bisher mit Kopien ausgekommen.

Wir haben seinerzeit eine vom Notar beglaubigte Vorsorgevollmacht ausfertigen lassen. Gut, das kostet im ersten Moment natürlich Gebühren. Doch diese steht einem vom Amtsgericht ausgestellten Dokument gleich. Hiermit hat es aktuell noch nie bei irgend welchen Institutionen Probleme gegeben. Daher ist diese Lösung stets vorzuziehen, um bei aktuellem Handlungs-bedarf unnötige Wartezeiten zu vermeiden.