Beitragsfreiheit für 4. Kind in PKV?
Ich habe nun zwei widersprüchliche Aussagen von meinem Versicherungsberater für unsere private Krankenversicherung:
A) Das 4. Kind wird laut Gesetz beitragsfrei mitversichert, wenn man schon seit 2002 oder länger in privat versichert ist
B) Das 4. Kind wird nur beitragsfrei mitversichert (und das freiwillig), wenn man schon seit 2002 oder länger in der selben PKV ist (Debeka).
Weiß jemand, ob es da eine gesetzliche Regelung dazu gibt?
Danke!
3 Antworten
Vieles in der Versicherungswirtschaft ist gesetzlich geregelt, auch und gerade in der PKV. Eine beitragsfreie Mitversicherung eines x-ten Kindes kann aber nicht vom Gesetzgeber festgelegt werden. Das wäre eine Zusatzleistung eines Versicherers, die er aufgrund seiner Kalkulation in seinen besonderen Bedingungen zum jeweiligen Tarif (freiwillig) regeln könnte.
Ist aus meiner Sicht aber nicht denkbar. Was macht der Versicherer denn bei Familien mit 8 oder 10 Kindern? Ich würde das nicht mit dem Vermittler, sondern mit der Gesellschaft direkt klären.
Ah, vielen Dank.
Hallo,
die Beitragsfreiheit müsste im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) oder in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifes stehen. Das ist für mich aber nicht vorstellbar!
Evtl. liegt hier ein Missverständnis vor: Wenn sehr viele Kinder da sind, besteht irgendwann Anspruch auf (aufstockendes) Arbeitslosengeld II von der Arge. Diese Leistung beinhaltet dann auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Für den Versicherungsnehmer könnte es dann wie eine "Beitragsfreiheit" erscheinen.
Gruß
RHW
da musst du in deine versicherungsbedingungen schauen!gesätzliche vorschriften gibt es dazu nicht. lg malli
Danke auch dir für die Antwort. Hab ich wohl leider kein Glück ;-)