Beim Umzug geholfen! Droht mir nun eine Anzeige?
Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen bei einem Umzug geholfen. Die Dame hat sich von Ihrem Lebensgefährten getrennt und hat natürlich all Ihre Sache aus dem gemeinsamen Haushalt mitgenommen. Nun ist der Herr damit nicht einverstanden und hat nun gedroht alle Helfer wegen Diebstahls anzuzeigen. Er hat mit einer Überwachungskamera alles gefilmt (es stand nirgends ein Schild wo davor gewarnt wurde). Bei dem Umzug wurden neben Kisten mit Kleidung natürlich auch Elektrogeräte (TV, Waschmaschine etc.) mitgenommen. Nun zu meiner Frage. Kann ich wegen Diebstahls belangt werden obwohl ich im Grunde nur beim anpacken geholfen habe? und ist es überhaupt erlaubt mich zu filmen obwohl ich darüber nicht informiert wurde und darf er diese Aufnahmen verwenden?
8 Antworten
Nein, zunächst mal hat die Dame Dich beauftragt und war Dir somit weisungsbefugt. Demnach hast Du in "Treu und Glauben" gehandelt.
Zudem wären Videoaufzeichnungen des Typen ggf. strafbar, da sie Deine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Aber die gibt es sicher nicht.
um als Mittäter oder Beihelfer zum Diebstahl belangt zu werden, müssten Sie davon gewusst haben, dass die Sachen nicht Eigentum der Dame sind bzw. (da man in Ihren Kopf ja nicht reinschauen kann) müsste sich das zumindest so aufgedrängt haben, dass ein Richter davon überzeugt ist, dass Sie das gewusst oder zumindest in Kauf genommen haben müssen.
Wenn es zu einer Ladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft kommt, sollten Sie also genau überlegen, wie Sie den Fall darstellen und ggf. vorher mit einem Kollegen vor Ort Akteneinsicht nehmen.
Die Verwertbarkeit der Aufnahmen der Kamera ist eine 2. getrennte Frage, auf die es aber erst ankommen wird, wenn nicht anderweitig bewiesen werden kann, dass Sie am Umzug beteiligt waren und es überhaupt naheliegt, dass Sie davon wussten, dass Sie fremde Dinge mitnehmen und diese die Dame sich unerlaubt zueignet.
Eine Verwertung geheimer Filmaufnahmen im Strafverfahren ist denkbar, wenn es an anderen Beweismitteln fehlt und um eine hinreichend schwere Tat geht. Das ist hier alles aber nicht wirklich naheliegend.
Warten Sie also erst einmal ab!
Du konntest davon ausgehen, dass du das Eigentum der Damen mit genommen hast. Es war dir nicht ersichtlich, dass du etwas von jemand anderem mit nimmst. Ich denke da passiert die gar nichts. Soweit ich weiß darf in Privaträumen gefilmt werden aber das ändert meiner Meinung nach auch nichts daran das du nicht erkennen konntest was ihrs ist und was nicht.
ich würde locker bleiben und einfach abwarten.
Nein, du hast dich nicht strafbar gemacht. Eine Beihilfe zum Diebstahl erfordert Vorsatz und den hattest du mit Sicherheit nicht.
Nein, dazu muss man die Absicht gehabt haben, etwas zu stehlen und das ist hier nicht nachweisbar. Er kann nur die Ex belangen, nicht die Helfer. Ihr müsstet also nachweislich davon gewusst haben, dass sie Sachen nicht ihr gehören und der Ex dagegen ist. Anzeigen kann er euch natürlich trotzdem, das steht ja jedem frei, aber da wird nichts dabei rum kommen.
Und hier muss im Einzelnen ja auch erst noch geklärt werden, wem die Sachen wirklich gehören, das ist ja oft nicht so einfach festzustellen, wenn man zusammen gelebt hat.
Da könnte ja jeder wegen Diebstahl dran sein, wenn man jemanden behilflich ist. Z.b. jemand gebeten wird, beim tragen und ins Auto schaffen behilflich zu sein und die Sache ist am Ende vorher gestohlen worden.