Als Mitarbeiter klauen?

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Du wirst entlassen bekommst eine Anzeige und Hausverbot

letztendlich handelt es sich auch bei unter 1,--- € um Diebstahl und könnte von daher zur schriftlosen Kündigung führen, also lass es einfach...

Wenn alles normal läuft, wirst Du angezeigt wegen Diebstahls.

Der Wert der Ware ist nicht ausschlaggebend, allein die Tatsache, daß man stiehlt, reicht absolut aus.

Warum willst Du dort was stehlen, wo Du arbeiten darfst? Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert!

Diebstahl rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auf den Wert kommt es nicht an: Wenn eine weitere vetrauensvolle Zusammenarbeit bestritten wird, muss der AG dir keine Chance einräumen, damit du demnächst die Kasse klaust.

G imager761

Ratirat  05.06.2014, 07:36
Auf den Wert kommt es nicht an:

Das sieht das Bundesarbeitsgericht aber anders - siehe Fall Emmely.

Es kommt einzig darauf an, ob das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.

Das dürfte im hier besprochenen Szenario der Fall sein, gilt aber nicht generell, sondern ist eine Einzelfallentscheidung unter Würdigung aller Umstände.

Das würde die fristlose Kündigung und ein entsprechendes Zeugnis nach sich ziehen, was es sehr schwer machen würde, einen neuen Job zu finden. Wer stellt schon einen Dieb ein? Dazu käme evtl. noch eine Anzeige und eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt.