Habe aus Versehen "geklaut", wie schlimm ist das?
Hey zusammen,
Normalerweise stecke ich alles in meine Tasche und hole dann alles an der Kasse raus, aber heute hatte ich außer meinen Rucksack noch eine Einkaufstasche dabei. Mich hat jemand angerufen, und ich habe aus Gewohnheit paar Sachen ins Rucksack reingesteckt... An der Kasse habe ich ganz vergessen, dass ich noch was im Rucksack habe, und wurde dann vom Detektiv weggeführt... ich habs ja alles erklärt, aber geglaubt hat er mir ja nicht... soll jetzt eine Strafe zahlen und habe Hausverbot für drei Monate. Werde ich noch irgendwie bestraft? Werde ich deswegen am Flughafen festgehalten, hat es Auswirkungen auf das zukünftige Berufsleben? Muss ich zum Gericht dafür? Wird die Wohnung durchgesucht? Ich fühle mich so schlecht jetzt, ich habe nie etwas geklaut, und weiß nicht, was jetzt mit mir passieren wird. und jetzt komme ich mir so dumm vor, mann.. Wie werde ich es meinen Eltern erklären? Ich lüge ja nie, aber wenn sie mir nicht glauben?
Helft mir, bitte. Mir ist jetzt so schlecht
7 Antworten
Zunächst: Chillen! Am Flughafen verhaftet - ojeee. Nein, wirst du nicht!
Der Detektiv muss von Absicht ausgehen. Es ist nicht sein Problem, wenn du was vergessen hast. Ist nun mal so. Da kann ja jeder mit der Vergessen Ausrede kommen. Das hört der zig mal am Tag. Versteh das bitte.
Ein Hausverbot ist normal, wobei 3 Monate noch sehr human sind. Oft gibt es 1 - 3 Jahre Hausverbot. Achte darauf nicht in den Laden zu gehen, sonst machst du dich nach § 123 StGB des Hausfriedensbruch strafbar. Prüfe auch, ob das Hausverbot nur für diese Filiale, für deine Stadt oder bundesweit gilt.
Auch ist eine hauseigene Geldstrafe normal. Ähnlich wie beim schwarzfahren. Mehr als 120 € sollten es aber nicht sein.
Es könnte eine Strafanzeige wegen Diebstahls folgen. Muss aber nicht. Deswegen wirst du selbstverständlich nicht am Flughafen festgehalten und deine Wohnung wird auch nicht durchsucht. Das passiert nur bei ( ganz ) schweren Taten. Du wirst nicht mal ins Führungszeugnis eingetragen.
Noch hast du eventuell Einfluss auf die Anzeige. Schreib so schnell wie möglich einen Brief an die Filiale. Speziell an die Geschäftsleitung. Dort machst du klar, das alles nur ein Versehen war und du die interne Strafe auch umgehend bezahlen möchtest. Mach ein bis 2 Kopien von dem Schreiben, damit du es später der Staatsanwaltschaft vorlegen kannst, wenn es zu Ermittlungen kommen sollte.
Das es zu einer Anklage kommt, ist sehr unwahrscheinlich. Kommt auch darauf an, wie hoch der Warenwert ist. Ist er unter 50 €, ist es wahrscheinlich das das Verfahren eingestellt wird.
Wenn eine schriftliche Polizei Vorladung kommt, dann geh dort bitte nicht hin. Man sollte niemals als Beschuldigter zur Polizei gehen. Polizei Vorladungen sind immer freiwillig. Es muss auch keine Strafanzeige folgen.
Du hast etwas gestohlen und dazu solltest du jetzt auch stehen, auch deinen Eltern gegenueber und die Verantwortung tragen.
Niemand steckt unbezahlte Sachen einfach so in seine privateTasche, das wird dir wohl kaum einer abnehmen, so was tut man einfach nicht. Dazu gibt es Einkaufswagen oder Korb oder man behaelt es in der Hand, wenn es nicht viel ist. Denn das klingt ja schon sehr nach Ausrede, findest du nicht?
Wenn du wirklich unbezahltes einfach in deine Tasche steckst, dann war es ja wirklich nur eine Frage der Zeit, bis du mal beim Klauen erwischt wirst, geht ja schnell, da mal was zu vergessen. Von daher war es jetzt halt so weit. Und ich wuerde dir raten, deinen Fehler zumindest einzugestehen, statt dich in totaler Unschuld zu baden.
Nun aber zu den Folgen. Bist du unter 13, passiert nicht viel. Ab 14 bist du strafmuendig, zum einen erfolgt das Aussprechen eines Hausverbotes fuer eine gewisse Zeit , so lange darfst du das Geschaeft nicht betreten. Dann gibt es eine Anzeige und meist muss die Fangpraemie des Detektivs bezahlt werden (ca. 100 Euro). Bis du wirklich das erste Mal auffaellig geworden, dann passiert bei der Anzeige nicht viel. Vermutlich bekommst du eine Auflage mit ein paar Sozialstunden (ca. 10 Std.) und wo du dich melden sollst. Dann gehst du dort 1 - 2 Samstage in deiner Freizeit hin und erledigst leichte Arbeiten und die Sache ist damit erledigt. Vors Gericht muss man das erste Mal normalerweise nicht, der Beschluss kommt einfach schriftlich und ist mit dem Ableisten der Sozialstunden erledigt (die "Strafe" gilt als verbuesst)
Natuerlich wird dich keiner am Flughafen festhalten, dazu muesstest du auf der Fahndungsliste stehen. Du hast ja aber nicht vor, das Land fluchtartig zu verlassen, oder? (Selbst dann waerst du nicht auf der Fahndungsliste, weil keiner damit rechnen wuerde, dass jemand wegen so was fluechtig wird).
Auf dein zukuenftiges Berufsleben hat es auch keinerlei Auswirkungen (ausser vielleicht, du wolltest in dem Geschaeft anfangen zu arbeiten und man erinnert sich noch an dich). Fuer manche Stellen braucht man bei der Einstellung ein sauberes Fuehrungszeugnis, aber keine Angst, so etwas erscheint dort nicht, erst viel hoehere Strafen (Geldstrafen ab einer gewissen Anzahl von Tagessaetzen oder Haftstrafen) erscheinen dort.
Vor deinen Eltern wirst du aber Rede und Antwort stehen muessen und da auch ggf. noch eine Strafe bekommen. Ja, dein Verhalten war dumm, aber jeder kann mal einen Fehler machen und so lange man was daraus fuer sein Leben lernt und die Strafe annimmt, hat es ja auch noch sein Gutes am Ende. Also Kopf hoch, Augen zu und durch.
Dann ist die Sache auch bald wieder vergessen.
Also das schlimmste , was passieren kann für so einen Fall ist:
Hausverbot+Anzeige+kleine Geldstrafe
Schlimmer kann es gar nicht werden beim ersten Mal klauen, außer du klaust ein riesen Fernseher oder so :D
Ich hab mal früher mit 13 aus Dummheit einen Nagellack geklaut und wurde erwischt. Hatte nur Hausverbot
Seitdem hab ich nie wieder was davon gehört, 3-4 Monate später war ich schon wieder ganze Zeit im Laden,weil die sich gar nicht an mich erinnern konnten... Passieren tut da nichts groß, da wird dich niemand drauf ansprechen auf so eine Anzeige
Fühl dich nicht schlecht, denk dir einfach es war ein Versehen und fertig.
Was die anderen glauben ist doch erstmal egal, bezahlen musst du es eh da kommst du nihct drum rum
Mit 13 Jahren kann/konnte man auch strafrechtlich nicht belangt werden.
Du bist 20J somit kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen ..
aber da Diebstahl § 242 StGB - erhälst Du eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung / Ermittlungsverfahren, wie & was dabei rauskommt hängt davon an Ersttäter? und vom Wert der gestohlenen Sachen.
Erwachsenen Ersttäter müssen im Regelfall mit einer Bestrafung ab 15 Tagessätzen rechnen
Du bekommst "nur" eine Strafe+Hausverbot, weitere Konsequenzen wird es für dich nicht haben....
Aha. Da kann jemand die Handlungen des Ladens und deren Geschäftsführer hellsehen.....